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Gesundheit: Der gläserne Schüler

Streit ums nationale Bildungsregister

Berlins Bildungssenator Jürgen Zöllner hat die umstrittene Idee eines bundesweiten Bildungsregisters verteidigt, das die Kultusministerkonferenz (KMK) plant. „Gute Bildungspolitik ist auf fundierte Statistik angewiesen“, sagte Zöllner, der auch KMK-Vorsitzender ist, jetzt auf einer Konferenz in Berlin. Bisher sei die Politik nur auf Schätzungen angewiesen. Datenschützer äußerten dagegen erneut schwere Bedenken gegen das Projekt.

Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass die KMK die Daten aller Schüler in der Bundesrepublik in einer zentralen Datei erfassen will – wie Schulbesuch, Fächerwahl, Muttersprache und Staatsangehörigkeit. Sozialwissenschaftler erhoffen sich davon eine genauere Beurteilung von Reformen im Bildungswesen. Die Lehrergewerkschaft GEW und Datenschützer warnten dagegen vor einem „gläsernen Schüler“.

Umstritten sind derzeit noch immer mehrere Punkte, wie sich jetzt in Berlin zeigte. So sollen die Datensätze jedes Schülers mit einer Identifikationsnummer (ID) versehen werden. Die ID ermögliche den Wissenschaftlern, die Leistungsbiografien verschiedener Schüler „als individuelle Datensätze unterscheiden zu können, um sie in der Statistik auseinanderhalten zu können“, erläuterte der Staatssekretär im hessischen Kultusministerium, Joachim Jacobi. Damit von den Daten Rückschlüsse auf die Schüler vermieden werden können, sollen sie mit einer „Einwegverschlüsselung“ anonymisiert werden. „Es werden keine Adressen und Telefonnummern gespeichert. Die Statistik interessiert sich nicht für Einzelfälle, sondern für Strukturen“, sagte Jacobi.

Die Daten würden nur „pseudonymisiert“, widersprach der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig. Es gebe „immer noch Personen, die hinter den Daten stehen“. Auch der Datenschutzbeauftragte Sachsen-Anhalts, Harald von Bose, zweifelte an der Anonymisierung. „Aus dem Zusammenführen einzelner Lebensdaten kann sich ein Persönlichkeitsbild ergeben.“ Tatsächlich müsse die Politik sicherstellen, dass die Nummer nicht auf eine Person rückführbar sei, sagte Ute Erdsiek-Rave (SPD), Bildungsministerin in Schleswig-Holstein. Sie appellierte an die Datenschützer, an der technischen Lösung des Problems mitzuarbeiten.

Auch an der Frage, ob die Daten aller Schüler oder nur Stichproben erhoben werden müssen, scheiden sich die Geister. Eine „Totalerhebung“ – die Übermittlung aller Daten aus der Schulverwaltung in das nationale Bildungsregister ohne Einwilligung der Schüler – sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte von Bose. Sie verstoße gegen das vom Grundgesetz garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Jürgen Baumert, Direktor des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, räumte ein, dass für eine bessere Beurteilung der Reformen im Bildungssektor keineswegs eine Totalerhebung notwendig sei. „Grundsätzlich ist jede Gesamterhebung ersetzbar durch Stichproben.“ Dies jedoch führe zu einer „unnötigen Doppelerhebung von Daten“ – und damit zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Kassen.

Jan-Oliver Schütz

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