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Gesundheit: Der Schritt zum Menschen

Warum es einen Unterschied macht, ob Zellen oder Kinder geklont werden

Die Debatte um das Klonen von Menschen beginnt jedes Mal neu, wenn irgendwo in dieser Richtung experimentiert wird. Das jüngste Beispiel liefern Forschungsklonierungen des Koreaners Woo Suk Hwang, dessen Versuche wegen der bedenklichen Beschaffung von Eizellen aus abhängig beschäftigten Frauen zusätzlichen Argwohn hervorriefen. Die nächste Aufregung wird es geben, wenn die Briten und Schweden verlangen und die Deutschen und Polen ablehnen werden, dass Fördermittel im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU auch dem Therapieklonen mit Humanzellen gewidmet werden sollen. Der Vorgang hat für Deutschland im Prinzip Verfassungsrang, denn er berührt womöglich den Grundgesetz-Artikel eins, Absatz eins: die menschliche Würde schlechthin.

Der Grund für die scheinbar nie endende Auseinandersetzung, ob denn nun ein früher Embryo schon ein Mensch ist oder erst zum Menschen wird, liegt tiefer. Er ist darin zu suchen, dass die rationalen Fundamente für diese beiden Ansichten auf wackeligen Füßen stehen, auch bei uns. Natürliche Klone – eineiige Zwillinge – entstehen dadurch, dass die Zellen nach der ersten Teilung einer befruchteten Eizelle nicht miteinander verbunden bleiben, wie das normalerweise der Fall ist, sondern sich trennen und so aus einer befruchteten Eizelle zwei Menschen werden: natürliche Klone.

Die natürliche Zwillingsgleichheit ist zufällig. Laborklone hingegen sind Kunstprodukte. Sie entstehen im Labor durch gezieltes menschliches Handeln. Ein Experimentator entkernt eine Eizelle, fügt ihr einen Zellkern aus einer Körperzelle hinzu und bringt diese zur Entwicklung. Wollte er, dass aus diesem Zellverband ein Mensch entstünde, müsste er das im Reagenzglas gepäppelte Gebilde spätestens nach 14 Entwicklungstagen in die Gebärmutter einer Frau einsetzen, den Keim damit zum Embryo im Wortsinne machen (griechisch: „Das in etwas hinein Sprossende“). Reproduktives Klonen hieße der ganze Vorgang, wenn er zu einem fertigen Menschen führte.

Im natürlichen Falle hingegen nistet sich das Folgeprodukt der Vereinigung von Eizelle und Spermium, ebenfalls ein Zellverband, in der Gebärmutterschleimhaut ein und tritt dabei in einen ersten, hormonellen Dialog mit der zukünftigen Mutter. Wenn er es schafft. Mindestens zwei Drittel dieser Gebilde nisten sich nämlich gar nicht ein, sondern werden vorher ausgeschieden. Es fällt schwer, hier trotzdem von Embryonen zu sprechen. Deshalb könnte man sagen, dass das, was da vor der Nidation existiert, ein Prä-Embryo ist und erst danach zum echten Embryo mit realer Potenz zum Menschen geworden ist. Manche halten das auch ethisch von Belang, etwa die Engländer, und gestatten deshalb verbrauchende Forschung an manchen frühen Embryonen.

Vor der Einnistung ist die Realisierungschance der genetischen Potenz zum ganzen Menschen relativ gering und vor allem vom Zufall abhängig. Und so bedeutet erst die Einnistung Schwangerschaft, denn jetzt, erst jetzt, ist aus dem Prä-Embryo ein echter Embryo geworden.

Im Falle der natürlichen eineiigen Zwillinge gibt es also dafür keinen menschlichen Beschluss, keine Willkür, wohl aber ist das der Fall beim Klonen im Labor. Das ist der springende Punkt für die ethische Wertung. Es darf nämlich sittlich nicht erlaubt sein, Menschen biogenetische Gleichheit mit anderen Menschen aufzuerlegen. Warum nicht? Weil alle Menschen von Willkür Dritter so weit als möglich frei zu sein haben. Warum haben sie frei zu sein? Weil Selbstbestimmung, Autonomie, zu den Grundkonstanten menschlicher Existenz gehört, das Wesen des Menschen so (mit)konstituiert wird, wie Immanuel Kant begründet und daraus abgeleitet hat: „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“

Auch wenn kein Mensch bei der Festlegung seines Genoms mitbestimmt, auch wenn bei der natürlichen Zeugung egoistische Motive mitschwingen, so ist dennoch das willkürliche Herstellen eines erbgleichen Menschen sittlich verwerflich, weil es eben eine willkürliche und durch nichts als den Egoismus des Klonerzeugers begründete Einschränkung von Individualität, ein, mit Kant gesprochen, Gebrauch eines anderen Menschen (des Klons) als bloßes Mittel für die Ziele eines anderen Menschen (des Klonerzeugers) bedeutet. Deshalb muss reproduktives Menschenklonen ethisch geächtet sein und juristisch verboten werden.

Dann allerdings gilt auch, dass das Labor-Klonen für wissenschaftlich-medizinische Zwecke nicht mit dem gleichen Verbot belegt werden kann, dem Verbot der willkürlichen Einschränkung von Individualität im Sinne einer bloßen Fremdbestimmung eines zukünftigen Menschen. Denn die Klonforschung wird ja eben nicht mit der Absicht betrieben, auf diese Weise einen erbgleichen Menschen zu schaffen. Sie soll vielmehr „nur“ medizinische Erkenntnisse und Therapien liefern, nicht erbgleich gemachte, fremdbestimmte Individuen.

Laborklone sind etwas anderes als natürliche Lebewesen, Prä-Embryonen etwas anderes als Menschen. Man kann sie moralisch nicht gleichsetzen.

Der Autor ist Biologe und Theologe und leitet die Forschungsgruppe Bioethik am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in Berlin.

Christof Tannert

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