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Gesundheit: Der Traum von Verfassung und Reichseinheit

Vor 151 Jahren beschloss die Nationalversammlung in der Paulskirche eine Verfassung für DeutschlandIngo Bach Heute vor 151 Jahren, am 28. März 1849, feierten die deutschen Revolutionäre von 1848 einen ihrer größten Triumphe und standen gleichzeitig kurz vor ihrem Ende.

Vor 151 Jahren beschloss die Nationalversammlung in der Paulskirche eine Verfassung für DeutschlandIngo Bach

Heute vor 151 Jahren, am 28. März 1849, feierten die deutschen Revolutionäre von 1848 einen ihrer größten Triumphe und standen gleichzeitig kurz vor ihrem Ende. Die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche, das aus der Revolution von 1848 hervorgegangene erste gesamtdeutsche Parlament im modernen Sinne, nahm mit großer Mehrheit eine neue "Reichsverfassung" an. Darin war ein allgemeines und gleiches Wahlrecht vorgesehen statt des bisherigen Mehr-Klassen-Wahlrechts. Die Verfassung sah eine Reihe von demokratischen Elementen vor, so unter anderem auch Grundrechte für alle Bürger.

An der Spitze des gesamtdeutschen Bundesstaates sollte ein Erbkaiser als konstitutioneller Monarch stehen, dessen Rechte weitestgehend von den Rechten der Legislative, also des Parlamentes, eingeschränkt waren. Statt eines absoluten Vetos stand dem Kaiser nur ein aufschiebendes Veto zu.

Zum ersten Oberhaupt des neuen Staates wählte die Nationalversammlung - diesmal mit nur knapper Mehrheit - den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. und gab damit der so genannten kleindeutschen Lösung - das heißt unter Ausschluss von Österreich - den Vorzug. Der Gedanke, der dahinter stand, gehorchte den Erwägungen der Macht. Ohne Preußen besaß das Paulskirchen-Parlament praktisch keine Machtmittel, um seinen Souveränitätsanspruch durchzusetzen. Mit dem Angebot der Kaiserkrone sollte Preußen mit ins demokratische Boot geholt werden. Denn quasi als Bedingung für die Würde sollte Preußen die Gültigkeit der Verfassung anerkennen. Doch die preußische Regierung war keineswegs bereit, dem Paulskirchen-Parlament eine solche Macht zuzubilligen. Bei Annahme des Angebots wäre die Machtfülle des preußischen Staates und seines Königshauses in Frage gestellt worden. Sie spielte zunächst auf Zeit: keine Ablehnung der Verfassung, sondern "nur" die Forderung nach Änderungen. Der Monarch sollte über ein absolutes Vetorecht verfügen und das Parlament nach dem Drei-Klassen-Wahlrecht gewählt werden. Ende April - das Parlament war fast schon zu den Änderungen bereit - brach Preußen endgültig mit der Paulskirche. König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die Kaiserkrone ab. Preußische Truppen halfen in mehreren deutschen Kleinstaaten dabei, die Revolutionäre zu schlagen und im Sommer lösten preußische Soldaten das Frankfurter Parlament auf - das war das Ende der Revolution.

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