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Gesundheit: Die Ohrfeige (Kommentar)

Das bürgerliche Gesetzbuch des Jahres 1896 erlaubte den Vätern, und nur ihnen, "angemessene Zuchtmittel gegen das Kind". 1957 wurde das väterliche Gewaltprivileg gestrichen.

Das bürgerliche Gesetzbuch des Jahres 1896 erlaubte den Vätern, und nur ihnen, "angemessene Zuchtmittel gegen das Kind". 1957 wurde das väterliche Gewaltprivileg gestrichen. Seit 1997 lautet die Rechtslage in der Kindererziehung so: "Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig." SPD und Grüne möchten diesen Text verschärfen, sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der entscheidende Satz darin heißt: "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Klingt gut. Aber wie hat man sich das konkret vorzustellen, im Erziehungsalltag? Ganz ohne Sanktionen kommt Erziehung nun einmal nicht aus. Wer etwas anderes behauptet, hat vermutlich selten mit Kindern zu tun. Zudem ist "Entwürdigung" eine schwammige Kategorie, ganz und gar subjektiv. Ein Mord, ein Diebstahl, eine Körperverletzung - so etwas läßt sich definieren. Aber Entwürdigung? Ist Fernsehverbot oder Taschengeld-Entzug eine "entwürdigende Maßnahme"? Können ausgiebiges Schimpfen oder eine Strafarbeit eine Seele verletzen? Ja, natürlich, gewiss. Sofern man den gleichen Maßstab anlegt, den man auch an Erwachsene anlegen würde. Das geht aber nicht. Erziehung ist ein mitunter schmerzhafter Prozess: der Prozess der Vergesellschaftung des Individuums. Das Ich erfährt seine Grenzen. Dagegen lehnt das Ich sich auf. Diesen Kampf führen Eltern und Kinder, seit es Eltern und Kinder gibt. Der Staat sollte sich da heraushalten. Das alte Gesetz richtete sich vor allem gegen Misshandlungen, das war gut und richtig. Der neue Text klingt, als solle in Deutschland Erziehung generell unter Strafe gestellt werden.

Alle sind gleich, sogar Eltern und Kinder. Und alles muss geregelt werden. Diese beiden traditionell bei der Sozialdemokratie beheimateten Gedanken haben bei dem Gesetzentwurf Pate gestanden. Das neue Gesetz ist selbstgerecht, denn es nützt nur seinen Verfassern, die sich ihre eigene Wohlanständigkeit bescheinigen. Den Kindern dagegen würde das Gesetz nichts nützen, weil es so unbestimmt und so undurchführbar ist. Jeder Vater, der sich seinen väterlichen Aufgaben entzieht, fügt seinem Kind zweifellos eine "seelische Verletzung" zu. Soll die Polizei nun die vielen flüchtigen Väter wieder einfangen? Soll die Polizei die Workaholics dazu zwingen, sich wieder ein wenig mehr ihren Kindern zu widmen? Es geht nicht. Man kann die Menschen nicht dazu zwingen, ihre Kinder zu lieben oder, allgemeiner gesagt, gute Menschen zu sein. Wer es trotzdem versucht, landet in Teufels Küche: Mit dieser Einsicht hat die Linke sich immer schwer getan.

Und eine Ohrfeige? Ohrfeigen haben meist mit der Hilflosigkeit der Eltern zu tun, mit Überforderung. Nicht nur die Eltern zeigen den Kinder ihre Grenzen, es geht auch umgekehrt. Bei der Beurteilung einer Ohrfeige kommt es sehr darauf an, ob Schläge ein Erziehungsmittel sein sollen - was mittlerweile in der deutschen Gesellschaft fast einhellig abgelehnt wird -, oder ob es sich um ein Versagen in einer Stress-Situation handelt. Danach haben Eltern meist ein schlechtes Gewissen - vor allem bürgerliche Eltern, gewiss, aber auch im proletarischen Milieu ändert sich allmählich die Einstellung, wie Umfragen zeigen. Dieses schlechte Gewissen ist mehr wert als jedes Gesetz. Mit dem Lügen verhält es sich ganz ähnlich. Wir wissen, dass wir nicht lügen sollten, trotzdem passiert es manchmal. Wann bringt die SPD einen Gesetzentwurf gegen das Lügen ein?

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