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Gesundheit: DIE PLÄNE DER LÄNDER

Wenn das Bundesverfassungsgericht das Verbot kippt, wollen die unionsregierten Länder Studiengebühren erheben. Im Gespräch sind 500 Euro pro Semester, mit denen die Hochschulen die Qualität der Lehre verbessern sollen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht das Verbot kippt, wollen die unionsregierten Länder Studiengebühren erheben. Im Gespräch sind 500 Euro pro Semester, mit denen die Hochschulen die Qualität der Lehre verbessern sollen. Wer die Gebühren nicht aus eigener Tasche zahlen kann, soll ein zinsgünstiges Darlehen erhalten, dass er erst nach dem erfolgreichen Einstieg in den Beruf ratenweise zurückzahlen muss. Die SPDregierten Länder und die SPD im Bund neigen Studienkonten zu, wie es sie in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt. Danach ist das Erststudium in der Regelstudienzeit frei. Langzeitgebühren erheben heute schon viele Länder: Nordrhein-Westfalen verlangt 650 Euro, Hessen bis zu 900 Euro.

In Berlin schließt der Koalitionsvertrag Gebühren aus. Aber nach dem Urteil könnte die Diskussion wieder aufflammen: Wissenschaftssenator Flierl (PDS) ist für Studienkonten, der Regierende Bürgermeister KlausWowereit (SPD) für Gebühren vom ersten Semester an. akü

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