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Gesundheit: Doktor FH? Nein, danke!

Von George Turner, Wissenschaftssenator a.D.

Die einen fordern das Promotionsrecht ungeniert für alle Fachhochschulen. Die anderen sind (noch) zurückhaltend und wollen es, wenn „forschungsorientierte Masterstudiengänge angeboten werden und die Programme akkreditiert“ sind. Die Forderung ist die konsequente, aber falsche Politik der Einebnung von Unterschieden zwischen Universitäten und Fachhochschulen.

Absolventen von Fachhochschulen können nach geltendem Recht an Universitäten promovieren, wenn sie einen hervorragenden Abschluss aufweisen. Eine Doktormutter oder einen Doktorvater müssen sie sich wie die UniAbsolventen suchen. Dass der Kreis der Kandidaten sich in Grenzen hält, folgt schon aus der Tatsache, dass es Aufgabe der Fachhochschulen ist, eine anwendungsorientierte Ausbildung anzubieten. Das Studium an Universitäten dagegen ist forschungsorientiert – und Dissertationen sollen einen Beitrag zur Forschung erbringen.

Wenn nun gefordert wird, dass die Durchführung von Promotionen nicht formal an die Hochschule als Institution, sondern an die Qualität der Programme gebunden werden soll, folgt dies einer Salami-Taktik. Um Schwierigkeiten bei der qualitativen Bewertung von Programmen zu vermeiden, wird als Nächstes das institutionelle Promotionsrecht gefordert. So ist bisher die Aufwertung der Fachhochschulen vor sich gegangen: die Verleihung des Diploms ohne den Zusatz (FH), die Möglichkeit, den Abschluss von Bachelor und Master an beiden Hochschularten zu erwerben, die Bezeichnung der Fachhochschulen als „Universities of Applied Sciences“.

Je mehr sich die Fachhochschulen den Universitäten annähern, desto mehr werden die Unterschiede verwischt und umso dringlicher wird es, einen Ersatz für sie als Einrichtungen der anwendungsorientierten Ausbildung zu schaffen. Die Etablierung von Berufsakademien war bereits eine erste Antwort; die Ausbildung des eigenen Nachwuchses in Konzernen durch so genannte Corporate Universities ist eine weitere.

Von den Wortführern der Fachhochschulen ist kaum Zurückhaltung zu erwarten. Wichtig ist, wie lange die Politik standhaft bleibt. Die Vergangenheit lässt nichts Gutes ahnen. Das wird nicht zuletzt dadurch belegt, dass manchen schmalbrüstigen privaten Hochschulen das Promotionsrecht gewissermaßen „auf Verdacht“ eingeräumt worden ist. Warum dann nicht auch den Fachhochschulen? Aber muss ein Fehler immer einen weiteren nach sich ziehen?

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail schreiben: g.turner@tagesspiegel.de

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