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Gesundheit: Drei Jahre sind drei Jahre zu viel

Streit ums Hochschulrahmengesetz: Abschaffen oder ersetzen?

Das Hochschulrahmengesetz ist nicht sehr dick, es umfasst 24 Seiten. Das sind nach Auffassung von Peter Frankenberg, dem baden-württembergischen Kultusminister, genau 24 Seiten zu viel. „Das Hochschulrahmengesetz gehört abgeschafft“, sagt er. „Die Länder müssen selbst über hochschulpolitische Angelegenheiten entscheiden können.“ Damit wendet sich Frankenberg, der die CDU-geführten Bundesländer in der Kultusministerkonferenz vertritt, gegen Vorschläge von Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD), das Hochschulrahmengesetz (HRG) zu „entrümpeln“ oder durch ein neues Gesetzgebungsverfahren zu ersetzen.

Bulmahn hatte gestern in der Tageszeitung „Die Welt“ erklärt, sie könne sich vorstellen, „die Hochschulrahmengesetzgebung insgesamt durch ein konkurrierendes Gesetzgebungsverfahren zwischen Bund und Ländern zu ersetzen“. Das würde bedeuten, dass die Länder in vielen Fragen, die bisher noch im HRG geregelt sind, alleine entscheiden könnten. Der Bund behielte sich aber vor, in vier zentralen Bereichen – Hochschulzugang, Hochschulabschlüsse, Dienstrecht und Qualitätssicherung – Gesetze zu erlassen, die dann sofort für alle gelten würden. Das würde schnellere Hochschulreformen ermöglichen als es jetzt der Fall ist. Bislang haben nämlich die Länder bei jeder Novellierung des HRG drei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in Ländergesetze umzusetzen. Diese drei Jahre sind aus Sicht Bulmahns genau drei Jahre zu viel.

Bereits im Januar hatte Bulmahn erklärt, sie wolle das Hochschulrahmengesetz entrümpeln – „zwei bis drei Seiten Gesetzestext würden völlig ausreichen“ – und auf die vier Punkte Hochschulzugang, Hochschulabschlüsse, Dienstrecht und Qualitätssicherung konzentrieren. Dies sind die Punkte, die ihrer Meinung nach bundeseinheitlich geregelt sein müssen. Ein Beispiel: Studiengebühren müssen nach Auffassung Bulmahns überall verboten sein – wie es in der derzeitigen Fassung des HRG auch der Fall ist. Denn es mache keinen Sinn, wenn ein Bundesland Gebühren erhebe und ein anderes nicht.

Die CDU-geführten Bundesländer sehen das anders. „Gerade die vier Punkte, die Frau Bulmahn anspricht, sind Ländersache“, erklärte Peter Frankenberg gegenüber dieser Zeitung. Wo einheitliche Regelungen nötig seien, etwa bei Fragen des Hochschulzugangs oder der Abschlüsse, „könnten wir dies auf Länderebene regeln, etwa durch die Kultusministerkonferenz“. Bei Fragen des Dienstrechts sei eine Rahmenvereinbarung denkbar, die Qualitätssicherung dagegen sei reine Ländersache. Den Vorschlag Bulmahns, der Bund solle in diesen Feldern Gesetze erlassen dürfen, die im Unterschied zum HRG sofort für alle gelten würden, lehnt Frankenberg ab: „Damit würde der Bund Teile der ureigenen Zuständigkeit der Länder an sich reißen.“

Aus Sicht der Hochschulen ist die Frage, wer nun welche Gesetze erlässt, nicht die entscheidende: „Für uns ist es wichtig, dass wir mehr Freiheit bekommen, damit wir im internationalen Wettbewerb bestehen können. Wenn das Hochschulrahmengesetz abgespeckt wird, müssen die neuen Freiräume uns zugute kommen und nicht etwa durch neue Ländergesetze wieder zugeschüttet werden“, sagt Peter Gaehtgens, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Natürlich sei es notwendig, bestimmte Fragen wie die Hochschulabschlüsse bundeseinheitlich zu regeln: „Es wäre ja unsinnig und mit dem Bologna-Prozess nicht zu vereinbaren, wenn etwa in Bayern Bachelor und Master angeboten würden und in Schleswig-Holstein Diplom und Magister.“

Ob solche Regelungen vom Bund erlassen oder durch eine Übereinkunft der Länder zustande kämen, sei für die Hochschulen zweitrangig, so Gaehtgens. „Allerdings habe ich meine Zweifel, ob sich die Länder da leicht einigen können. Das fällt ihnen in anderen Fragen ja auch schwer.“

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