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Gesundheit: Eine Frage der Kapazität

Die Klagen um einen Studienplatz laufen in Berlin in mehreren Schritten ab. Wenn Bewerber von der Uni oder der ZVS eine Absage erhalten, schicken sie erneut einen Zulassungsantrag an ihre Wunschuni – mit dem Vermerk, dass sie außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Kapazität zugelassen werden wollen.

Die Klagen um einen Studienplatz laufen in Berlin in mehreren Schritten ab. Wenn Bewerber von der Uni oder der ZVS eine Absage erhalten, schicken sie erneut einen Zulassungsantrag an ihre Wunschuni – mit dem Vermerk, dass sie außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Kapazität zugelassen werden wollen. Dieser Antrag muss in Berlin bis zum 1. Oktober gestellt werden. Gleichzeitig beantragen die Bewerber beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung. Den lehnen die Berliner Unis erfahrungsgemäß postwendend ab. Gegen diese erneute Ablehnung müssen die Bewerber zusätzlich klagen, ansonsten ist das gesamte Verfahren für sie beendet. Derzeit beginne die Einklagewelle, heißt es beim Berliner Verwaltungsgericht. Meistens wird als Erstes das Verfahren um die einstweilige Anordnung entschieden, die zweite Klage ziehen die Bewerber dann zurück. Anderswo sind die Verfahren weniger aufwendig. Wegen des komplizierten Verfahrens ist eine Klage ohne anwaltlichen Beistand schwer möglich. Kostenlose Beratung bieten die Studierendenvertretungen von HU und FU an. tiw

Infos im Internet unter:

www.refrat.de/lust www.astafu.de/service/info/studium/einklagen

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