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Gesundheit: Einigung auf Staatsvertrag im Mai?

Im Streit um eine bundeseinheitliche Regelung der Studiengebühren zeichnet sich eine Annäherung unter den Ländern ab. Es bestehe im Grundsatz Einvernehmen darüber, dass ein Studium auch künftig bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gebührenfrei sein soll, hieß es am Montagabend nach einem Treffen der Kultusminister in Frankfurt/Main.

Im Streit um eine bundeseinheitliche Regelung der Studiengebühren zeichnet sich eine Annäherung unter den Ländern ab. Es bestehe im Grundsatz Einvernehmen darüber, dass ein Studium auch künftig bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss gebührenfrei sein soll, hieß es am Montagabend nach einem Treffen der Kultusminister in Frankfurt/Main. Offen blieb nach Teilnehmerberichten allerdings, ob künftig bei Überschreitung der Regelstudienzeit Studiengebühren verlangt werden.

Eine mit zehn Wissenschaftsministern der Länder besetzte Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz hatte bei dem Frankfurter Treffen versucht, erneut die Chancen für einen bundesweiten Staatsvertrag auszuloten. Der rheinland-pfälzische Kultusminister Jürgen Zöllner (SPD) hatte durch sein Studienkonten-Modell die festgefahrenen Gespräche wieder in Bewegung gebracht. Zöllner wurde beauftragt, seine Vorstellungen zusammen mit dem sächsischen Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer (CDU) zu konkretisieren.

Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Klaus von Trotha (CDU), der bereits seit zwei Jahren an den Hochschulen seines Landes Studiengebühren vom 14. Semester an verlangt, will ebenfalls sein Modell über Bildungs-Gutscheine mit Blick auf eine bundesweite Regelung überarbeiten.

Das von der Mehrheit der Länder favorisierte Zöllner-Modell sieht die Einrichtung eines Studienkontos bei Einschreibung des Studenten vor. Davon kann der Student für seine Vorlesungen und Seminare insgesamt 200 Semesterwochenstunden gebührenfrei abbuchen. Für ein normales Studium werden in der Regel 160 Semesterwochenstunden benötigt. Sind die 200 Semesterwochenstunden allerdings schon vor dem Examen verbraucht, können die Länder Gebühren verlangen. Damit könnten Langzeitstudenten künftig zur Zahlung von Gebühren herangezogen werden.

Wie es hieß, hätten bei der Sitzung auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) und von Trotha im Prinzip einem gebührenfreien Erststudium zugestimmt. Beide gelten an sich als Befürworter von Studiengebühren.

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