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Gesundheit: Einstimmigkeit muss nicht sein

Von George Turner, Wissenschaftssenator a.D.

Der niedersächsische Ministerpräsident hat schweres Geschütz aufgefahren: Die KMK soll aufgelöst werden. Ernsthaft dürfte er das gar nicht wollen. Aber um die Minister für Schulen, Hochschulen und Kultur aufzuschrecken, meinte er wohl, es bedürfe eines so massiven Angriffs. Eine Abschaffung der KMK, wie es die FDP gebetsmühlenartig fordert, geht an den Realitäten vorbei. Es bedarf einer Koordinierung der Länderinteressen. Ansonsten würde der Bund das Vakuum gewiss zu nutzen versuchen.

Kritisiert werden die Größe des KMK Sekretariats, die Aufgenhäufung und die Notwendigkeit, Empfehlungen einstimmig zu treffen. Die Anzahl der Mitarbeiter hängt von den Aufgaben ab, die der KMK von den Ländern zugewiesen werden. Hier könnte eine Durchsicht des Aufgabenkatalogs helfen. Die wichtigste Frage ist, ob Empfehlungen der Einstimmigkeit bedürfen. Die gängigen Vorbehalte: Es führe zu einer Schwerfälligkeit, wenn der Langsamste das Tempo bestimme; ein Land könne alles blockieren.

Wie kann eine Lösung aussehen? Denkbar sind zwei Modelle: Es könnte eine Differenzierung vorgenommen werden, je nachdem, um welche Art von Beschlüssen es sich handelt. Sind elementare Länderinteressen berührt, werden sich die Länder wohl kaum einer Mehrheit beugen. Deshalb bedarf es hier der Einstimmigkeit. In anderen Fällen sind Mehrheitsentscheidungen ausreichend.

Eine andere Lösung könnte darin gefunden werden, dass Entscheidungen grundsätzlich mehrheitlich erfolgen; möglicherweise nach dem Abstimmungsschlüssel des Bundesrats, um die unterschiedliche Größe der Länder zu berücksichtigen. Die Beschlüsse könnten unter einen Regierungs- beziehungsweise Parlamentsvorbehalt der betroffenen Länder gestellt werden. Dabei droht allerdings, dass zwar die KMK mehrheitlich Beschlüsse fasst, einzelne Länder diese aber nicht umsetzen. Einen Vorteil brächte dies immerhin: Die KMK hätte nicht mehr den „schwarzen Peter“. Sie wäre dann auch besser geeignet zur Wahrnehmung föderaler Aufgaben bis hin zur Vertretung auf internationaler Ebene.

Entscheidend ist also, was die Länder wollen. Möchten sie eine Stelle, die lediglich informiert, koordiniert und interne Abstimmungen betreibt? Oder stellen sie sich eine schlagkräftige Institution vor, die sowohl gegenüber dem Bund als auch im Verhältnis zu Institutionen der EU die Interessen der Länder wirkungsvoll vertritt? Wenn der Vorstoß aus Niedersachsen zur Klärung dieser Frage führt, hat er seinen Sinn erreicht.

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