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Gesundheit: Frankreich kennt kein Paragraphenzeichen

Im Ausland über den Tellerrand der deutschen Juristerei guckenVON ADA FREESEDutzende eng beschriebener Seiten, doch kein einziges Paragraphenzeichen.Die Studentin hatte beim Justizprüfungsamt eine Meldefristverlängerung für das Erste juristische Staatsexamen beantragt und zum Beweis ihres fleißigen Studiums in Frankreich die Vorlesungsmitschriften eingereicht.

Im Ausland über den Tellerrand der deutschen Juristerei guckenVON ADA FREESEDutzende eng beschriebener Seiten, doch kein einziges Paragraphenzeichen.Die Studentin hatte beim Justizprüfungsamt eine Meldefristverlängerung für das Erste juristische Staatsexamen beantragt und zum Beweis ihres fleißigen Studiums in Frankreich die Vorlesungsmitschriften eingereicht.Ihr Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, die Notizen enthielten kein einziges Paragraphenzeichen. So illustriert die Fachzeitschrift der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität die Schwierigkeiten, mit denen Jurastudenten zu kämpfen haben, die sich um die Anerkennung ihrer ausländischen Studienleistungen bemühen.Sollte sich die Begebenheit tatsächlich zugetragen haben, wäre sie Beweis genug, daß auch den Beamten des Justizprüfungsamtes ein Auslandsstudium nicht schaden könnte: In Frankreich ist das Paragraphenzeichen nämlich unbekannt. Immer mehr Studenten aller Fachbereiche nehmen die vielfältigen Möglichkeiten wahr, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren.Die Vorteile liegen auf der Hand: Man taucht ein in eine fremde Sprache und Kultur, macht internationale Bekanntschaften und kann das Studium aus einer neuen Perspektive betrachten.Längst hat sich herumgesprochen, daß sich ein Aufenthalt in der Fremde gut im Lebenslauf macht: Wer an einer ausländischen Hochschule studiert hat, gilt als flexibel und anpassungsfähig. Während in den meisten Fächern das im Ausland erworbene Wissen unmittelbar an der deutschen Universität angewendet werden kann, hat der Jurastudent es schwerer: Die Rechtsordnung ist an das Land gebunden, in dem sie gilt."Das hat den Juristen den Vorwurf eingebracht, engstirnig zu sein und immer nur in den eigenen Teller zu gucken", sagt Hans-Peter Benöhr, Professor für Bürgerliches und Römisches Recht an der Humboldt-Universität.Benöhr hat ein Austauschprogramm mit der Universität Paris 2 ins Leben gerufen.Obwohl wenig von dem, was Jurastudenten im Ausland lernen, für das deutsche Staatsexamen unmittelbar von Nutzen sein kann, sprechen viele Gründe dafür, im Ausland die Rechte zu studieren. Zum einen trägt das Studium einer fremden Rechtsordnung zum Verständnis des eigenen Systems bei.Die Lösungsansätze mögen zwar in jedem Land anders sein, aber die ihnen zugrunde liegenden Probleme sind dieselben."In Frankreich habe ich mich zum ersten Mal gefragt, warum wir es in Deutschland so machen und nicht anders", sagt eine Studentin, die in Paris studiert hat.Ein Auslandsstudium rege zur Beschäftigung mit grundsätzlichen juristischen Fragen an, wofür das examensorientierte deutsche Jurastudium selten Zeit läßt. Zum anderen wird im Ausland der Blick für die gemeinsamen Wurzeln der verschiedenen Rechtsordnungen geschärft."Viele Nichtjuristen wissen nicht, daß wir in der westlichen Kultur eine gemeinsame Rechtsgeschichte haben", erklärt Benöhr.Beim Studium des Code Civil zum Beispiel entdeckt der Jurastudent bald die Ähnlichkeiten zum BGB und wird so motiviert, sich mit dem römischen Recht zu beschäftigen. Schließlich haben Juristen mit Auslandserfahrung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Insbesondere im Hinblick auf die europäische Einigung wird der Blick über den Tellerrand der eigenen Rechtsordnung immer wichtiger.Diese erfordert eine Angleichung der unterschiedlichen Rechtssysteme; dafür werden Juristen gebraucht, die sich in mehreren Rechtsordnungen auskennen.Schon jetzt sind alle großen Unternehmen und Kanzleien international tätig, und auch die "Europäisierung der Verwaltung" wird vorangetrieben. Das Jurastudium im Ausland birgt jedoch auch Risiken.Neben den üblichen Schwierigkeiten eines Auslandsstudiums, wie Finanzierung (das Sokrates-Stipendium der EU beläuft sich dieses Jahr auf nur etwa 100 Mark monatlich) und Akklimatisierung im Ausland, kommt für den Jurastudenten ein weiteres Problem hinzu: die Anerkennung der ausländischen Studienleistung.Wer sich nach dem 8.Semester zum Ersten juristischen Staatsexamen meldet, kann von der Freiversuchsregelung, dem sogenannten Freischuß, profitieren.Diese Regelung erlaubt eine Wiederholung des bestandenen Examens, um die Note zu verbessern."Freischuß-Hysterie" nennt der Generalsekretär des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), Christian Bode, das Phänomen: Sind im 5.oder 6.Semester alle Scheine erworben, haben die meisten Studenten nur noch das Examen im Kopf.Viele befürchten, durch einen Auslandsaufenthalt aus der Bahn geworfen zu werden und nach der Rückkehr von vorne anfangen zu müssen. Die Voraussetzungen, unter denen sich die Meldefrist aufgrund der im Ausland erworbenen Leistungsnachweise um zwei Semester verlängert, sind in keinem Land so schwer zu erfüllen wie in Berlin.Zwei Auslandssemester werden nur anerkannt, wenn mindestens 16 Semesterwochenstunden nachgewiesen und schriftliche Prüfungen im "fremden nationalen Recht", also nicht Völker- oder Europarecht, abgelegt werden.Grund für diese Regelung ist, daß man die Auslandsstudenten nicht gegenüber den Daheimgebliebenen bevorzugen will."Die sollen die Zeit im Ausland nicht nutzen, um sich besser aufs Examen vorzubereiten", sagt Corinna Bischoff, Pressesprecherin des Berliner Justizverwaltung.Probleme ergeben sich dabei in Frankreich, wo oft nur mündliche Prüfungen angeboten werden, oder in England, wo die Stundenzahl gering ist, die Studenten sich dafür aber umso besser vorbereiten müssen."Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum Prüfungen im Völker- oder Europarecht nicht anerkannt werden", sagt Helena Münnichová, Auslandsbeauftragte der Humboldt-Universität.Diese Rechtsgebiete werden immer mit nationalem Bezug gelehrt, so daß Auslandsstudenten dadurch keinen Vorsprung in der Examensvorbereitung erlangen. Der jahrelange Protest von Professoren und Studenten zeigt jetzt erste Ergebnisse: Über eine Angleichung der Berliner Juristenausbildungsordnung an die anderer Bundesländer werde nachgedacht, sagt Corinna Bischoff. Obwohl dem Jurastudenten auf diese Weise Steine in den Weg ins Ausland gelegt werden, ist das Interesse groß.Im Rahmen der Programme der FU werden im kommenden Semester etwa 50 Jurastudenten ein oder zwei Semester im Ausland verbringen, an der HU sind es sogar 100.Das sind 10 Prozent der Studenten im dritten bis sechsten Semester, womit die HU an der Spitze in Deutschland liegt.Während an der FU Plätze frei geblieben sind, mußte an der HU ein Drittel der Bewerber abgelehnt werden.Neben dem EU-Programm Sokrates bietet der DAAD zwei Programme in der Schweiz an, außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen den Hochschulen einen Studienplatz im Ausland zu erhalten. Die Entscheidung für ein Land sollte man vor allem von seinen Sprachkenntnissen abhängig machen.So kann es ebenso interessant sein, in Italien mit einem ähnlichen Rechtssystem Parallelen zu entdecken, wie in England eine völlig andere Art der Problemlösung, das "case law", kennenzulernen.Zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium bietet die HU zur Einführung Kurse in die Rechtsordnungen mehrerer Länder in der jeweiligen Landessprache an. Angesichts der europäischen Einigung spricht man von der "Stunde der Juristen".Wer ihre Gunst nutzen will, braucht Auslandserfahrungen.

ADA FREESE

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