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Gesundheit: Hochleistungsmedizin

Berliner Klinika sollen kooperieren

Der städtische Klinikkonzern Vivantes und das Universitätsklinikum Charité streiten um die Frage, wer wichtiger für die Gesundheitsversorgung der Berliner ist. Wo müssen Betten erhalten bleiben, wo können sie aufgegeben werden? Dieser Streit muss nach Ansicht der beiden PDS-Senatoren Heidi Knake-Werner (Gesundheit) und Thomas Flierl (Wissenschaft) schnell beendet werden.

„Wir wollen nicht, dass die beiden Unternehmen in eine Situation destruktiver Konkurrenz versetzt werden”, sagte Flierl am Montagabend nach der Aufsichtsratssitzung der Charité. Wenn die Politik nicht die Ziele setze, „besteht das Risiko ungeordneter gegenseitiger Verdrängungskonkurrenz”. Der Vorrang für Forschung und Lehre liege bei der Charité, das bedeute aber nicht, dass das Universitätsklinikum künftig allein für die Hochleistungsmedizin zuständig sei und für die Vivantes-Kliniken nur noch die Grund- und Regelversorgung übrig bleibe. Beide Unternehmen hätten Zukunft und sollten in öffentlicher Trägerschaft bleiben. Eine materielle Privatisierung lehnen die beiden Senatoren ab. Statt dessen sollten die Charité und Vivantes als gleichberechtigte landeseigene Klinika intensiv zusammenarbeiten. Dabei seien auch regionale Verbünde in der Krankenversorgung denkbar.

Der Aufsichtsrat der Charité unter Vorsitz von Senator Flierl hat es als positiv bewertet, dass die Verluste der Charité gesenkt werden konnten – auf 20 Millionen Euro für 2003. Aber der Charité droht in diesem Jahr ein neues Defizit, das der Vorstandsvorsitzende der Charité, Detlev Ganten, mit neun Millionen Euro bezifferte. „Ein sich fortsetzendes Defizit ist Gift für diese Einrichtung. Wir machen uns große Sorgen, wie wir finanziell das erreichen können, was die Welt von uns erwartet – nämlich sehr gut zu sein.”

Der Hintergrund: Die Charité muss bei Forschung und Lehre 98 Millionen Euro bis zum Jahr 2010 einsparen und sich gleichzeitig in der Krankenversorgung auf die Abrechnungsmethode der Fallpauschalen umstellen. Ein Uniklinikum soll dann bei einer Blinddarmoperation den selben Kostensatz berechnen wie ein städtisches Krankenhaus.

Spätestens bis 2009 muss die Charité von ihrem bisherigen Durchschnittssatz von 3420 Euro pro Krankheitsfall auf den an Berliner städtischen Krankenhäusern üblichen Satz von 3150 Euro herunterkommen. Um die Einnahmeausfälle nicht zu groß werden zu lassen, will die Charité mindestens den aktuellen Patientenstand halten – oder durch kürzere Liegezeiten noch vergrößern.

Uwe Schlicht

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