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Gesundheit: Hochschulreform: Eine Privatisierung der FU kommt nicht in Frage

Seit Jahren verfolgen wir in der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses eine reformorientierte Hochschulpolitik. Hochschulverträge und Erprobungsklauseln wurden wesentlich von der SPD vorangetrieben.

Seit Jahren verfolgen wir in der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses eine reformorientierte Hochschulpolitik. Hochschulverträge und Erprobungsklauseln wurden wesentlich von der SPD vorangetrieben. Warum urteilt FU-Präsident Peter Gaehtgens in einem Beitrag im Tagesspiegel vom 16. August die SPD als Bremser in der Hochschulpolitik ab und unterstellt fälschlicherweise Differenzen, die nicht vorhanden sind? Bei den von Gaehtgens aufgezählten Grundpositionen gibt es zwischen den Koalitionsfraktionen und auch mit dem Senator weitgehende Übereinstimmung. Er empfiehlt, dass die Koalitionsfraktionen "endlich ihre so verschiedenen Grundvorstellungen ohne Tabu miteinander ausfechten". Dies ist bereits im Koalitionsabkommen festgelegt und von keinem Partner in Frage gestellt. Die Tatsache, dass SPD und CDU in bildungspolitischen Fragen gelegentlich unterschiedliche Auffassungen haben, ist nicht unbekannt. Ich erinnere an die Diskussion um Studiengebühren. Entscheidend in einer Koalition ist die Handlungsfähigkeit, die uneingeschränkt gegeben ist.

Zur scheinbaren Begründung seiner Unterstellungen beruft sich Gaehtgens auf zwei strittige aktuelle Vorgänge. Da geht es zum einen um die Einrichtung der im Hochschulgesetz 1999 geschaffenenen Landesstrukturkommission. Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Strukturentscheidungen treffen, soweit die Hochschulen sich nicht einigen können. Nun stellt aber auch der von Gaehtgens zitierte Wissenschaftsrat fest, dass es ein Umsetzungsdefizit gibt. Wir haben die im Gesetz vorgesehene Einrichtung dieser Kommission vorgeschlagen, weil es zur Zeit keine andere rechtliche Möglichkeit gibt, die strittigen Entscheidungen umzusetzen. Im neuen Berliner Hochschulgesetz mag dies anders geregelt werden. Aber der Handlungsbedarf ist unübersehbar, und Gaehtgens kennt die Fälle des "Mauerns". Wir hoffen, dass die betroffenen Hochschulen das Tätigwerden der Kommission durch ihr Handeln überflüssig machen.

Zum anderen spricht Gaehtgens den Vorschlag an, die FU in eine Stiftungsuniversität umzuwandeln. Da es keinen Geldgeber für das erforderliche Stiftungskapital gibt, ist der Vorschlag eine sommerliche Luftnummer. Genau betrachtet geht es dabei nicht um eine Stiftungsuniversität, sondern um eine Privatuniversität mit voller staatlicher Finanzierung. Wir wollen die FU wie alle Berliner Hochschulen schrittweise aus der staatlichen Gängelung, nicht aber aus der gesellschaftlichen Verantwortung entlassen. Eine Privatisierung der größten Berliner Universität würde Hochschulpolitik in Berlin zukünftig ins Leere laufen lassen. Wir wollen daher, dass die Hochschulen Körperschaften des Öffentlichen Rechts bleiben. Die Hochschulverträge werden wir als wichtigstes Instrument der Hochschulpolitik weiter ausbauen und mit Zielvereinbarungen versehen. Der leichtfertige Umgang mit unausgegorenen Vorschlägen gefährdet den Reformprozess der Hochschulen.

Die Novellierung des Hochschulgesetzes in der laufenden Legislaturperiode ist fest verabredet. Die SPD begrüßt die Absicht des Senators, eine öffentliche Diskussion über die Inhalte des neuen Gesetzes zu führen. Auch die SPD-Fraktion wird dies tun. Vor der endgültigen Novellierung des Hochschulgesetzes sind die sorgfältige Auswertung der Erfahrungen mit der Erprobungsklausel sowie die Änderung des Hochschulrahmengesetzes, insbesondere bei der bundesweiten Neuregelung der Personalstruktur und des Dienstrechts, einzubeziehen.

Das Berliner Hochschulgesetz mit den bereits erfolgten Änderungen ist eine gute Grundlage, die es reformorientiert weiterzuentwickeln gilt. Wir sind uns einig in der Absicht, ein Hochschulgesetz zu schaffen, das kürzer, klarer und verständlicher ist. Es soll insbesondere in Organisationsfragen auf wenige Grundsätze und Rahmenregelungen beschränkt sein, innerhalb derer die Hochschulen gestalten können. Wir wollen im Gesetz Bildungsziele, Grundsätze der Chancengleichheit und die Verpflichtung zur Studienreform festschreiben. Grundsätze der Hochschulzulassung und des Teilstudiums, Ausbau der internationalen Kooperationen, Weiterbildungsaufgaben, und die Qualitätssicherung gehören ebenfalls in das Gesetz. Wir werden auch die Verpflichtung in das Gesetz aufnehmen, die Studierenden umfassend zu beraten und zu betreuen und die Bedingungen zu schaffen, die eine Einhaltung der Regelstudienzeiten ermöglichen. Wir wollen, dass Grundsatzentscheidungen in den Hochschulen weiterhin durch Gremien zu treffen sind, in denen alle Gruppen stimmberechtigt mitwirken.

Zusammensetzung und Kompetenzen der Hochschul-Kuratorien werden nach den auszuwertenden Erfahrungen neu geregelt. Ein Landeshochschulrat kann für die übergreifende Abstimmung von Aufgaben der Hochschulen und die daraus folgende Finanzausstattung sinnvoll sein. Auswärtige Experten sind hier ebenso einzubeziehen wie die Mitglieder der Hochschulen. Dabei wollen wir die politische Verantwortung des Senats und des Abgeordnetenhauses bei größtmöglicher Eigenverantwortung der Hochschulen erhalten.

Peter Schuster

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