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Gesundheit: Kennzeichen Gentechnik

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln nach dem GentechnikRecht gibt es einen Unterschied zwischen Lebensmittel-Produkten und Saatgut. Dieser ist in unserem Beitrag vom 6.

Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln nach dem GentechnikRecht gibt es einen Unterschied zwischen Lebensmittel-Produkten und Saatgut. Dieser ist in unserem Beitrag vom 6. November („ Kampf ums Korn“) nicht deutlich geworden. Nach der von heute an gültigen Verordnung müssen alle Produkte gekennzeichnet werden, deren Beimischung aus gentechnisch veränderten Organismen 0,9 Prozent oder mehr beträgt. Noch nicht geeinigt hat man sich dagegen bei der Kennzeichnung von Saatgut, das für den Anbau vorgesehen ist. wez

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