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Gesundheit: Künftig sollen die Universitäten von Patenten ihrer Professoren profitieren

Baden-Württemberg will eine Bundesinitiative zur Einschränkung der Erfinderrechte an Hochschulen starten. Wie der Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium, Rudolf Böhmler, in Stuttgart mitteilte, soll bundesweit das so genannte Professoren-Privileg fallen.

Baden-Württemberg will eine Bundesinitiative zur Einschränkung der Erfinderrechte an Hochschulen starten. Wie der Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium, Rudolf Böhmler, in Stuttgart mitteilte, soll bundesweit das so genannte Professoren-Privileg fallen. Damit ist bisher gesichert, dass Hochschul-Professoren, -Dozenten oder -Assistenten ihre Forschungsergebnisse selber patentieren lassen können. An sie fließen dann auch die Lizenzgebühren. Die CDU/FDP-Landesregierung will nun erreichen, dass künftig die Universitäten und damit die Arbeitgeber die Nutznießer von Patenten und damit auch von Lizenzgebühren sind. Die Erfinder sollen mit einem Drittel der zu erwartenden Nettoerlöse abgefunden werden.

Bisher ist es so, dass viele Professoren publizieren, und dann werden die Ergebnisse nicht weiterverfolgt. Das soll sich ändern. Die für die Hochschulen angestrebte Regelung gilt seit Ende der 50er Jahre bereits in Industrie und Wirtschaft.

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