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Gesundheit: Leere Lehrstühle

Senat: Die Hochschulen sind selbst schuld an langwierigen Berufungsverfahren

Seit langem fordern die Berliner Hochschulen das Recht, Professoren selbst berufen zu können. Bislang legen die Hochschulen ihre Kandidatenliste der Wissenschaftsverwaltung vor, die dann die Entscheidung trifft. Dadurch könne die Wissenschaftsverwaltung den Hochschulen in ihre Angelegenheiten hineinreden, kritisieren die Hochschulen. Darüber hinaus sei das Verfahren auch umständlich und langwierig, so dass vakante Stellen oft nicht zügig und adäquat besetzt werden könnten. Der FDP-Abgeordnete Sebastian Czaja wollte jetzt in einer kleinen Anfrage wissen, ob der Senat diese Auffassung teilt.

Die Antwort von Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD): Er teilt die Meinung der Hochschulen nicht. Denn wie eine Statistik der Wissenschaftsverwaltung zeige, sei nicht die Senatsverwaltung schuld daran, wenn Berufungen sich oft quälend lang hinziehen, sondern die Hochschulen. In der Statistik wurden die Berufungsverfahren der Berliner Hochschulen vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005 ausgewertet, von der Zweckbestimmung der Stelle bis zur Ruferteilung (ohne Medizin). In diesem Zeitraum wurden danach 196 Rufe erteilt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den Hochschulen habe bei 51 Wochen gelegen, in der Senatsverwaltung bei fünf Wochen. „In die Ermittlung der Bearbeitsdauer wurde die sehr geringe Anzahl von Ausnahmefällen nicht einbezogen, in denen es innerhalb der Hochschule zu mehrjährigen Verzögerungen, zum Beispiel aufgrund struktureller Veränderungen, gekommen war“, heißt es in Zöllners Antwort weiter.

Zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit aufseiten der Senatsverwaltung sei es nur in denjenigen Fällen gekommen, in der die Verwaltung erwogen habe, von der Reihenfolge der Liste abzuweichen. Denn dann bekomme die Hochschule Gelegenheit zu einer Stellungnahme. In dem untersuchten Zeitraum sei es sechsmal dazu gekommen. In drei Berufungsfällen sei dann tatsächlich von der Liste abgewichen worden. Diese Berufungsvorgänge seien in die Berechnung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer aufseiten der Senatsverwaltung bereits enthalten.

Zöllner kommt zu dem Schluss, er sei „nicht der Auffassung, dass die Verfahren aufseiten meiner Senatsverwaltung zu lange dauern. Ich sehe allerdings durchaus gewisse Optimierungsspielräume aufseiten der Hochschule.“

Auf die Frage des Abgeordneten Sebastian Czaja, ob der Senat im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes sich für eine Verankerung des Berufungsrechts bei den Hochschulen einsetzen würde, antwortet Zöllner nicht. Sein Vorgänger Thomas Flierl (PDS) hatte den Hochschulen das Berufungsrecht in Aussicht gestellt.

Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie das Saarland haben das Berufungsrecht bereits ihren Hochschulen übertragen. Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen erwägen diesen Schritt.

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