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Gesundheit: Master: Unis klagen gegen Berliner Senat

Drei Berliner Universitäten klagen gegen den Senat. Bei der Verfassungsbeschwerde, die FU, HU und TU Berlin jetzt eingereicht haben, geht es um den Zugang zum Masterstudium.

Drei Berliner Universitäten klagen gegen den Senat. Bei der Verfassungsbeschwerde, die FU, HU und TU Berlin jetzt eingereicht haben, geht es um den Zugang zum Masterstudium. Die Senatskoalition aus SPD und Linkspartei wollte niedrige Barrieren beim Übergang vom Bachelor zu Masterstudiengängen, die nicht direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbauen („nicht-konsekutiver Master) – und änderte das Hochschulgesetz.

Solange es freie Plätze gibt, müssen die Unis auch Bachelorabsolventen aufnehmen, die sie für nicht geeignet halten. Dagegen haben die Hochschulen jetzt eine Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingereicht. Sie halten die Gesetzesänderung, die SPD und Linkspartei im Juli dieses Jahres beschlossen haben, für einen „Verstoß gegen ihre aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden Selbstverwaltungsrechte“.

Als Beispiel für die Folgen der neuen Regelung nennen die Unis den internationalen englischsprachigen Masterstudiengang Computational Neuroscience, den TU und HU anbieten. Voraussetzung seien sehr gute Englischkenntnisse sowie mathematische Kenntnisse, die nur Informatiker, Mathematiker, Physiker oder Absolventen von biophysikalischen oder elektrotechnischen Studiengängen hätten. Seit der Gesetzesänderung dürfen die Unis solche Vorkenntnisse aber nicht mehr verlangen. Sie befürchten hohe Abbrecherquoten beziehungsweise überlange Studienzeiten – die dann wieder den Unis angekreidet würden. -ry

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