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Gesundheit: Mehr Schutz für die Kräuter neben dem Rapsfeld

Herbizid Brasan darf eingeschränkt genutzt werden

Von Benedict Maria Mülder

Das Pflanzenschutzmittel Brasan darf im Herbst wieder auf den Rapsfeldern Deutschlands eingesetzt werden. Dies haben die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig und das Umweltbundesamt (UBA) jetzt einvernehmlich entschieden. Der clomazonhaltige Unkrautvertilger kam auf den Prüfstand, weil die staatliche Zulassung zum Jahresanfang ausgelaufen war und seine Anwendung im vergangenen Oktober in zahlreichen Dörfern Mecklenburg-Vorpommerns einige Unruhe verursacht hatte.

Damals war ein Bauer in Pulow bei Usedom bei der Arbeit mit dem Mittel unvorsichtig, er hatte Windgeschwindigkeiten und Abstandswarnungen nicht berücksichtigt. So waren größere Mengen des Herbizids abgedriftet und hatten die Kräuter-Ernte benachbarter Bio-Bauern vernichtet. Denn der Wirkstoff Clomazon stört die Chlorophyllsynthese von Wildkräutern. Die störenden Pflanzen überleben das nicht – nur der zähe Raps.

Doch die Beschwerden wurden ernster: Nachbarn klagten über Glieder- und Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Hautausschlag. Das zuständige Pflanzenschutzamt warnte die Bewohner dreier Dörfer davor, Obst und Gemüse aus den eigenen Gärten zu verzehren. Beim Landwirtschaftsministerium wurden (landesweit) insgesamt 52 „Brasan-Störfälle“ gemeldet.

Und die Behörden? Zwischen UBA und BBA war es zunächst zu einem „Missverständnis fachlicher Art gekommen“, sagte ein BBA-Sprecher. Noch im Juni hatte das BBA ohne Zustimmung des UBA die Zulassung des Mittels beschieden, das Umweltbundesamt jedoch wollte schärfere Verwendungsbestimmungen durchsetzen.

Schließlich einigte man sich darauf, den Gebrauch Brasans von einem „zulassungsbedingten Monitoring“ abhängig zu machen: Die produzierenden Firmen (zwei deutsche und eine belgische) sind künftig verpflichtet, über jeden Einsatz Kontrollberichte anfertigen zu lassen und diese den Behörden vorzulegen.

Darüber hinaus sind nun Mindestabstände zu angrenzenden Flächen vorgeschrieben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Abdrift des Pflanzenvernichtungsmittels fast völlig unterbleibt. Dann jedoch sehen die Behörden „keine unvertretbaren Auswirkungen des Mittels auf die Natur“. Dieser Einigung waren Anhörungen voran gegangen, zu denen auch Firmenvertreter eingeladen waren.

Den Einwand von Kritikern, die Firmen könnten Interesse an schönfärberischen Berichten der Bauern haben, wiesen die Behörden zurück. „Das können die sich gar nicht leisten“, meinte ein UBA-Experte auf Anfrage. „Die Bürger sind viel zu sensibilisiert und kontrollieren mit“.

Gleichwohl sind das Pestizid-Aktions-Netzwerk (Pan) und auch die Pulower Bürgerinitiative „Landwende“ mit den neuen Bestimmungen nicht einverstanden. Sie fordern das Verbot clomazonhaltiger Unkrautvernichter. Angesichts der sich wiederholenden Skandale in der Landwirtschaft müssten die Prinzipien des vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes bei der Zulassung solcher Mittel endlich stärker beachtet werden, betont ein Pan-Sprecher.

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