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Gesundheit: Menschenrechte, multikulti

Was bringen internationale Vereinbarungen zur Bioethik? Diskussionsveranstaltung des Nationalen Ethikrates

Erkenntnisse aus den Lebenswissenschaften betreffen die ganze Menschheit. Sie machen Hoffnung auf Heilung, ob sie nun in Korea, Kalifornien oder Köln gewonnen wurden. Der Rahmen, in dem geforscht werden darf, wird dagegen je nach lokalen Gegebenheiten unterschiedlich gesteckt. Während etwa in Deutschland Ethikkommissionen Pläne für klinische Studien kritisch prüfen, gibt es in vielen Entwicklungsländern keinen festen Standard, was die Teilnehmer und ihre Risiken angeht.

Seit dem 19. Oktober 2005 gibt es jedoch immerhin eine internationale Übereinkunft zum Thema: Die 191 Mitgliedstaaten der Unesco haben einstimmig eine „Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte“ unterzeichnet, die jetzt auch in deutscher Übersetzung vorliegt (www.unesco.de/c_arbeitsgebiete/Bioethik-Erklaerung-2006. pdf). Wird unsere einerseits globalisierte, andererseits aber „multikulturelle“ Welt in Sachen Bioethik damit ein wenig einheitlicher? Dieser Frage ging das Forum Bioethik des Nationalen Ethikrats vor kurzem in einer Diskussion unter dem Titel „Globale Forschung – lokale Regeln?“ nach.

Die Deklaration falle eindeutig in die wenig bindende Rubrik „weiches Recht“, stellte die Juristin Silja Vöneky vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg klar. Sie betrachtet diesen Status jedoch nicht unbedingt als Nachteil. „Eine Deklaration ist flexibler als völkerrechtliche Verträge, trotzdem ist sie in moralischem Sinn verbindlich und kann Einfluss auf die Entwicklung des Rechts nehmen.“

Kristiane Weber-Hassemer, Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, verwies besonders auf Artikel 12 der Erklärung: „Kulturelle Vielfalt und Pluralismus“ sollten gebührend berücksichtigt werden, heißt es da, doch dürften sie keinesfalls herangezogen werden, um „die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten“ zu verletzen.

Aber wie zeigt sich die „kulturelle Vielfalt“ in Fragen der Bioethik? Welche Rolle spielt es, ob eine christlich oder eine buddhistisch geprägte Gesellschaft über das therapeutische Klonen nachdenkt? „Das Spektrum der Positionen ist weltweit ähnlich dem, was wir hier in Europa vorfinden“, versicherte der Bochumer Philosoph Heiner Roetz. Die „klassischen“ Kulturen seien für bioethische Positionen heute nicht entscheidend. Die ihnen zugrunde liegenden Religionen und Lebensphilosophien seien mit Fragen der Gentechnik oder Fortpflanzungsmedizin ursprünglich gar nicht befasst gewesen. Entscheidender seien die „enormen Interessen, die hinter den modernen Lebenswissenschaften stehen“. Kurz: „Wenn man die Dinge im Weltmaßstab betrachtet, ist eine Differenzierung nach traditionellen Kulturen wenig hilfreich.“ Stattdessen gehe es darum, eine Kultur der Auseinandersetzung mit bioethischen Fragen zu entwickeln.

Vor allem in den Industrienationen bemühen sich inzwischen jedoch Ethikräte, parlamentarische Gremien, universitäre Forschungsgruppen und Ethikkommissionen, die den Forschern auf die Finger schauen, um das gar nicht mehr so zarte Pflänzchen Bioethik. Regine Kollek von der Uni Hamburg und eines von 36 Mitgliedern des Internationalen Bioethik-Komitees, das der Unesco die Textvorlage lieferte, sieht die Deklaration denn auch vor allem als Rahmen für die Länder, „in denen die bioethische Kontrolle noch nicht so etabliert ist“. Man sei bei der Abfassung nicht in die Details gegangen, „sonst hätte das Komitee sich grundlegend zerstritten“. Ethikrat-Vorsitzende Weber-Hassemer hofft immerhin, dass dank der Unesco-Deklaration jetzt „auch Staaten, die die Menschenwürde missachten, nicht umhin können, sie als Bezugspunkt zu betrachten“.

Adelheid Müller-Lissner

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