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Gesundheit: Positionen: Kernpunkte der Sozialdemokraten für eine Hochschulreform

Ein neues Berliner Hochschulgesetz ist zugleich dringlich und nicht dringlich. Es ist nicht dringlich, weil das bestehende Gesetz mit seiner Erprobungsklausel den Hochschulen jeden Spielraum für eigene Reformsatzungen einräumt.

Ein neues Berliner Hochschulgesetz ist zugleich dringlich und nicht dringlich. Es ist nicht dringlich, weil das bestehende Gesetz mit seiner Erprobungsklausel den Hochschulen jeden Spielraum für eigene Reformsatzungen einräumt. Es ist dringlich, weil ein Gesetz auch erkennbar der veränderten Wirklichkeit entsprechen und sie gestalten soll. Es muss also genügend Zeit für eine gründliche Vorbereitung bleiben.

Kern des Gesetzes wird die Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Hochschule sein. Berlin wird ebenso wie andere Bundesländer und Staaten den Hochschulen weitgehende Autonomie gewähren. Ein Globalhaushalt ohne kameralistische Zwänge - also die Überweisung des Landeszuschusses zur eigenen Gestaltung durch die Hochschulen - sowie neue Steuerungs- und Leitungsstrukturen gehören dazu. Ebenso Reformen von Lehre und Forschung. Die in Berlin bereits praktizierten Hochschulverträge sind das Instrument, mit denen der Staat seine hochschulpolitische Verantwortung wahrnimmt. Die Verträge müssen die Verteilung der finanziellen Mittel nach einheitlichen Leistungskriterien regeln und klare inhaltliche Ziele enthalten. Das Parlament wird zukünftig eine größere Rolle bei der Gestaltung und Kontrolle der Hochschulverträge übernehmen.

Die anstehende Verlängerung der Hochschulverträge über das Jahr 2003 hinaus muss bereits auf dieser Grundlage ausgehandelt werden. Bei der Zuweisung der Finanzmittel ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der ausfinanzierten Studienplätze über 85 000 hinaus zu erhöhen ist. Im Vergleich mit anderen Staaten, die uns in der Hochschulreform voraus sind, muss Deutschland perspektivisch eigentlich zu einer Verdoppelung der Studienplätze kommen.

Die neue Autonomie der Hochschulen erfordert intern starke Leitungskompetenzen und transparente Entscheidungen. Die hochschulspezifische Mitbestimmung der Gruppen muss entsprechend weiterentwickelt werden. Die Gremien geben Grundsätze vor und kontrollieren die Leitung: Auf Hochschulebene sind das die Präsidenten oder Rektoren- und bei den Fakultäten die Dekane. Aber die Gremien sollen sich nicht mit den Details der Geschäftsführung permanent befassen. Das Konzil soll weiterhin für Grundentscheidungen der gesamten Hochschule und die Wahl der Hochschulleitung zuständig sein.

Die Hochschulen werden ihre Struktur und Organisation in einer Grundordnung gestalten können, für die das Gesetz nur den Rahmen vorgibt. Wie umfassend der Rahmen und der Spielraum der Hochschulen sein wird, ist nach Auswertung der Erfahrungen zu bestimmen, die mit der Erprobungsklausel gemacht worden sind. Die Hochschulen sollen frei entscheiden, wie sie ihre Kuratorien zusammensetzen, ob nur mit externen Mitgliedern, mit Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen, der Politik und auch internen Mitgliedern. Der gesetzliche Rahmen soll allerdings eine Mitbestimmung der Gruppen festlegen. Die Mitbestimmung kann auch durch ein Vorschlagsrecht für die Kandidaten wahrgenommen werden, die zu externen Kuratoren gewählt werden sollen.

Ein Landeshochschulrat ist dringend notwendig. Er kann die Kooperation zwischen den Hochschulen fördern, strittige Fragen zwischen den Hochschulen entscheiden und Berliner Senat und Parlament beraten. Wegen der notwendigen Akzeptanz soll er neben Mitgliedern, die von außen kommen, auch Vertreter der Hochschulen und des Parlaments umfassen. Wichtig ist, dass durch externe Mitglieder im Landeshochschulrat und in den Kuratorien der Sachverstand und die Interessen wichtiger gesellschaftlicher Gruppen, der Berufswelt, der Wirtschaft vertreten sind.

Die Hochschulen lassen sich jedoch nicht nur durch neue Steuerungs-, Leitungs- und Organisationsstrukturen reformieren. Das Herz der Hochschulreform ist die Studienreform. Die international vereinbarten neuen Abschlüsse mit den Stichworten Bachelor, Master, Modularisierung, studienbegleitende Prüfungen und Internationalisierung bieten die Chance zu einer auch inhaltlichen Studienreform. Die Studienordnungen werden sich auf das Wesentliche beschränken können, wenn das Erststudium nur noch als Teil der lebenslangen Ausbildung und Bildung verstanden wird. Studiengebühren im Erststudium und Restriktionen beim Zugang zum Masterstudium behindern jedoch die in der Wissensgesellschaft notwendige Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen. Zur inhaltlichen Reform der Hochschulen gehört auch der Ausbau und die Rückgewinnung der Forschung.

Das neue Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen erfordert ein Gesetz, das sich auf Grundsätze und Rahmenregelungen beschränkt und daher kürzer ist als das jetzige. Da das neue Gesetz öffentlich umfassend zu erörtern ist, die Evaluation der Erprobungsklausel einfließen soll, neue Bundesgesetze zum Dienstrecht und zur Personalstruktur ausgestaltet werden müssen, wird es erst im Jahr 2002 im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden können.

Peter Schuster

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