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PROF. TSOKOS ermittelt: Die letzte Entscheidung

Der Leiter der Berliner Rechtsmedizin, Michael Tsokos, über die kontroverse Diskussion um aktive und passive Sterbehilfe.

D ie Krankheit hatte fast seinen gesamten Körper gelähmt, bis auf den rechten Arm konnte sich Thomas W. nicht mehr bewegen, er war ans Bett gefesselt. Vor 16 Jahren diagnostizierten Ärzte bei ihm Multiple Sklerose, zudem war er an Diabetes erkrankt. Deshalb hatte der 56-Jährige beschlossen, sich das Leben zu nehmen. In seiner Tempelhofer Wohnung nahm er vor einer Woche einen tödlichen Medikamenten-Cocktail. Diesen hatte ihm offensichtlich der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch beschafft, der mittlerweile als Sterbehelfer aktiv ist und in diesem Jahr bereits drei Menschen in den Tod begleitet hat – für ein Entgelt von 8000 Euro. Bevor W. den Cocktail zu sich nahm, verließ Kusch die Wohnung, um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung strafbar zu machen.

Deutschlandweit nehmen sich jährlich rund 8000 Menschen das Leben, in Berlin sind es etwa 400, die fast alle von uns obduziert werden. Zwei Drittel der Taten werden von Männern begangen. Viele Suizidenten leiden an psychischen Erkrankungen, die meisten an Depressionen. Die häufigste Selbsttötungsmethode ist die Tablettenvergiftung, gefolgt von Erhängen oder Stürzen aus großer Höhe. Nicht selten haben die Opfer den Suizid aus dem Affekt heraus begangen, etwa weil sie unter einer akuten partnerschaftlichen Trennungssituationen litten.

Man sollte den Willen eines Menschen respektieren

Im Fall von Thomas W. spricht man von einem Bilanzsuizid. Der Mann ertrug es nicht länger, bei klarem Verstand 24 Stunden am Tag ans Bett gefesselt zu sein. Seine Entscheidung war lange durchdacht und geplant. Über seine Beweggründe sprach er mit Sterbehelfer Roger Kusch, ein Video des Gesprächs ist im Internet zu sehen. Über die Frage, ob ein solches Vorgehen ethisch und moralisch verwerflich ist, kann man geteilter Meinung sein – der Fall hat die öffentliche Diskussion um die sogenannte aktive Sterbehilfe jedenfalls neu angefacht.

Schlagzeilen macht zurzeit auch eine 13-Jährige aus Großbritannien. Deren Herz ist nach einer jahrelangen Krebstherapie stark geschädigt. Eine lebensrettende Herztransplantation verweigert das Mädchen jedoch, deshalb ist es sogar gegen ihre behandelnden Ärzte vor Gericht gezogen. Das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen bezeichnet man als passive Sterbehilfe.

Den Willen eines Menschen, aufgrund einer schweren Krankheit sterben zu wollen, sollte man respektieren. Trotzdem bedarf jeder Einzelfall einer differenzierten Betrachtung – und der Frage, ob sich nicht individuelle Problemlösungen finden lassen, die ein lebenswertes Weiter leben doch noch ermöglichen.

Michael Tsokos

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