zum Hauptinhalt

PROF. TSOKOS ermittelt: Die Mutter als Täterin

Aus dem Alltag eines Rechtsmediziners

Der Zufall half dem eineinhalbjährigen Kind bei der Genesung. Es war zuvor wochenlang im Krankenhaus gelegen, zwischenzeitlich sogar auf der Intensivstation. Die Kinderärztin hatte den Jungen eingewiesen, weil er stark untergewichtig und entwicklungsverzögert war – die Mutter begleitete ihn während des Klinikaufenthalts. Ungewöhnlich waren die Fieberschübe, unter denen der kleine Patient immer wieder litt. Mehrere Blutuntersuchungen ergaben, dass sie auf verschiedene Bakterien zurückzuführen waren, genauer: auf unterschiedliche Darmkeime, deren Spektrum sich fast täglich veränderte, obwohl dem Jungen Antibiotika verabreicht wurden. Die Ärzte vermuteten zunächst eine Darmperforation als Ursache – eine entsprechende Untersuchung bestätigte diese Diagnose jedoch nicht.

Eine Schwester wurde beim Reinigen des Krankenzimmers auf verdächtige Einwegspritzen mit braunen Rückständen im Kulturbeutel der Mutter aufmerksam. Sie verständigte die Krankenhausleitung, die wiederum die Polizei informierte. Das Jugendamt nahm den Jungen daraufhin in Obhut, die Eltern erhielten Besuchsverbot. Die Fieberschübe des Kindes hörten rasch auf, die medikamentöse Behandlung schlug gut an. Das legte den Verdacht nahe, dass die Mutter als Verursacherin für den zum Teil lebensbedrohlichen Gesundheitszustand infrage kam. Es wurde vermutet, dass sie ihrem Sohn heimlich Fäkalien über den Venenkatheter injiziert, über den er ernährt wurde.

Die Staatsanwaltschaft beauftragte uns mit einem rechtsmedizinischen Gutachten. Wir sollten beurteilen, ob sich aus den Krankenunterlagen des Kindes Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Außerdem sollten wir abklären, ob eventuell mangelnde Hygiene im Krankenhaus schuld am schlechten Gesundheitszustand des Patienten gewesen sein kann. Letzteres konnten wir ganz klar ausschließen: Bei den im Blut gefundenen Keimen handelte es sich nicht um Erreger typischer Krankenhausinfektionen, sondern eindeutig um Keime aus der menschlichen Darmflora. Eine DNA-Analyse bestätigte zudem, dass die Fäkalienrückstände in den Spritzen eindeutig von der Mutter stammten. Sie litt offenbar am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom, einer psychischen Störung, bei der die Betroffenen anderen Menschen Verletzungen oder Krankheiten zufügen, um Aufmerksamkeit in Form von Mitleid oder Zuwendung zu bekommen. In der Regel handelt es sich dabei um Frauen, die ihre Kinder misshandeln, um in der Rolle der besorgten Mutter aufgehen zu können.

In der Verhandlung gestand die Frau. Sie wurde 2009 zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt. Das Kind lebt seither bei seinem Vater, der die Scheidung von der Täterin eingereicht hat.

Viele weitere medizinische Themen, Beratung und Information finden Sie auch in unserem Gesundheitsportal: www.gesundheitsberater-berlin.de

Michael Tsokos

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false