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Gesundheit: Reform der Juristenausbildung: Die Entdeckung des Anwalts

Wie soll der Jurist, die Juristin der Zukunft aussehen? Jedenfalls nicht so wie heute, darüber ist man sich inzwischen einig.

Wie soll der Jurist, die Juristin der Zukunft aussehen? Jedenfalls nicht so wie heute, darüber ist man sich inzwischen einig. Wer heute Jura studiert, wird auf den Richterberuf, nicht auf eine Tätigkeit als Anwalt vorbereitet; Fremdsprachen, europäisches oder internationales Recht spielen in der Ausbildung eine untergeordnete Rolle; vor dem ersten Staatsexamen muss der Jura-Student eine gewaltige Stoffmenge pauken und trägt dafür sein Geld zum privaten Repetitor. Wer das Staatsexamen nicht schafft, verlässt die Universität nach fünf Jahren frustriert und ohne jeden Abschluss; die anderen erhaschen erst während des zweijährigen Referendariats einen ersten Blick auf die Praxis.

Große Einigkeit

Über eine Reform der Juristenausbildung wird seit langem debattiert, aber nun zeichnet sich tatsächlich eine Wende ab, denn alle interessierten Gruppen - die Hochschulen, die Justizminister, die Anwälte - steuern auf einen Konsens zu. Mehr Anwaltsorientierung, eine Entlastung der Examensphase, eine Internationalisierung der Ausbildung, mehr Gewicht auf Schlüsselqualifikationen - in diesen Zielen zeigte sich große Einigkeit auf der dritten "Soldan-Tagung zur anwaltsorientierten Juristenausbildung", bei der am Freitag 120 Anwälte, Professoren und Vertreter der Justizministerien in der Humboldt-Universität (HU) über die Zukunft der Juristenausbildung diskutierten. Dabei wurden die Grundzüge der Reform erkennbar, wie sie von Arbeitsgruppen der Hochschulrektorenkonferenz, der Soldan-Stiftung sowie von einem Ausschuss der Justizministerkonferenz erarbeitet worden sind. Die Hans Soldan Stiftung fördert seit Jahren juristische Fakultäten bei der Erprobung der anwaltsorientierten Juristenausbildung, darunter auch die der HU.

Am Prinzip des "Einheitsjuristen", der für alle juristischen Berufe ausgebildet wird, wollen die Beteiligten festhalten, auch an der grundsätzlichen Zweiteilung der Ausbildung in ein theoretisches Studium an der Universität und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, das Referendariat.

Das Jura-Studium soll aber in Zukunft stärker auf die Bedürfnisse des Anwaltsberufs ausgerichtet werden. Die Studenten müssen sich heute bei der Lösung von Aufgaben meist in die Rolle des Richters versetzen, der nach Lage der Gesetze über einen Fall entscheidet. Aber nur ein geringer Teil der Absolventen wird überhaupt Richter; ungefähr drei Viertel gehen in den Anwaltsberuf. Für sie wäre es wichtiger, die "zielorientierte und interessengebundene" Sichtweise auf das Recht kennenzulernen, mit der Anwälte arbeiten. Und das heißt auch: Rechtsberatung, Streitvermeidung, Argumentieren und Verhandlungsführung. Damit die Studenten nicht erst im Referendariat die anwaltliche Praxis kennenlernen, sollen Anwälte stärker als bisher in die universitäre Lehre einbezogen werden, über Lehraufträge zum Beispiel.

Künftig soll das Examen entzerrt werden: Es soll möglich sein, Teile des Examensstoffs - zum Beispiel Strafrecht - bereits im Laufe des Studiums zu prüfen, damit die Studenten nicht am Ende ihres Studiums alles auf einmal pauken müssen. Außerdem soll nur noch die Pflichtfachprüfung in den Händen der staatlichen Justizprüfungsämter liegen; die Wahlfachprüfung dagegen, die zu einem Viertel bis zur Hälfte die Examensnote bestimmen könnte, sollen die Hochschulen selbst abnehmen.

Die Hochschulen wollen sich auch stärker auf diejenigen Studierenden einstellen, die gar nicht Anwalt, Richter oder Staatsanwalt werden wollen, aber für ihr Berufsziel juristische Kenntnisse brauchen. Für sie soll nach sechs Semestern ein "Bachelor of Law" angeboten werden, auf den interdisziplinäre Master-Studiengänge wie "Recht und Journalismus" oder "Recht und Wirtschaft" folgen könnten, fordert Professor Dagmar Coester-Waltjen von der Ludwig-Maximilians-Universität München, die in der Arbeitsgruppe der Hochschulrektorenkonferenz mitgearbeitet hat.

Reformen kosten Geld

Auf der Wissenschaftlichkeit des Jura-Studiums bestehen die Hochschulvertreter jedoch nachdrücklich: "Wir wollen, dass unsere Absolventen berufsfähig sind, nicht berufsfertig", so der Dekan der Juristischen Fakultät der HU, Christian Kirchner. Daher dürfe das Jurastudium auch nicht an Fachhochschulen verlagert werden.

Das Thema Juristenausbildung soll in der kommenden Woche auch im Justiz-Ausschuss des Bundestages behandelt werden. "Noch in dieser Legislaturperiode wird es eine Weichenstellung geben", kündigte Bernd Netzer vom Bundesjustizministerium an.

Eine Reform jedoch, die auf Kleingruppenarbeit setzt, auf die Mitarbeit von Praktikern in der Lehre und auf ein günstigeres Zahlenverhältnis von Professoren zu Studenten, ist gratis nicht zu haben. Diethard Rauskolb, Staatssekretär beim Berliner Senator für Justiz, lobte die Ziele der Reform; bei der prekären Haushaltslage könne er jedoch, was eine Erhöhung der Zuschüsse angeht, keine großen Hoffnungen machen.

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