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Gesundheit: Schneller vom Bachelor zum Master TU Berlin will neue Bewerbungsregeln

Bachelorstudenten sollen sich künftig für ein Masterstudium an der Technischen Universität Berlin schon ein Semester vor ihrem Abschluss bewerben können. Sie müssen dafür ein vorläufiges Zeugnis präsentieren, auf dem ihr aktueller Notenschnitt vermerkt ist.

Bachelorstudenten sollen sich künftig für ein Masterstudium an der Technischen Universität Berlin schon ein Semester vor ihrem Abschluss bewerben können. Sie müssen dafür ein vorläufiges Zeugnis präsentieren, auf dem ihr aktueller Notenschnitt vermerkt ist. Bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang mit Numerus clausus zählt dann ausschließlich der vorläufige Notenschnitt im Ranking mit den anderen Interessenten. Die im letzten Semester erworbenen Zensuren – beispielsweise für die Bachelorarbeit – werden für die Bewerbung auch im Nachhinein nicht mehr angerechnet.

Die TU will so ein Problem lösen, das nicht auf die Hauptstadt beschränkt ist. Noch wird in Ministerien und Unis befürchtet, die Umstellung auf Bachelor und Master könne zu keiner so großen Beschleunigung des Studiums führen, wie es gewünscht wird. Das liegt an den starren Semesterzeiten und den Auswahlkriterien des Numerus clausus. Ohne die Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis könnte ein Leerlauf von einem bis zu einem Jahr entstehen. Dabei würde folgende Kettenreaktion in Gang gesetzt: Beim konsekutiven Bachelor- und Masterstudium muss man zweimal zugelassen werden: für das Bachelorstudium und danach für das Masterstudium. Das hat zur Folge, dass die Bachelorstudenten im sechsten Semester ihre Bewerbung zum Masterstudium spätestens zum 15. Juni abgeben müssen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie aber die Bachelor-Arbeit noch nicht fertiggestellt und bewertet bekommen – und könnten sich folglich nicht für ein Masterstudium mit Numerus clausus bewerben, bei dem das abgeschlossene Bachelor-Studium und die dabei erreichte Benotung als wichtige Auswahlkriterien gelten. Im schlimmsten Fall wäre eine Bewerbung erst ein Jahr später möglich.

Mit der geplanten Regelung könne die Wartezeit vermieden werden, sagte TU-Vizepräsident Jörg Steinbach jetzt im Akademischen Senat der Hochschule. Verzerrungen des Notenschnitts befürchte er nicht, da die Bachelorstudierenden vom ersten Semester an Leistungen erbringen müssten, die in die Abschlussnote einfließen. Das Abschlusszeugnis müssten die Studierenden nur als Beweis nachreichen, dass sie ihr Studium tatsächlich geschafft haben. Steinbach hofft, dass Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner eine Bundesratsinitiative startet, um dieses Problem länderübergreifend zu regeln. tiw/U.S.

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