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Gesundheit: Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen

Sollen Ärzte schwer leidende Patienten töten dürfen? In Holland wird demnächst die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Sollen Ärzte schwer leidende Patienten töten dürfen? In Holland wird demnächst die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die 2. Kammer des niederländischen Parlaments hat einem solchen Gesetz schon am 26. November 2000 zugestimmt. Es tritt in Kraft, wenn der Senat es bestätigt hat, was zu erwarten ist.

In Deutschland äußerten Ärzte und Politiker sich in seltener Einigkeit strikt ablehnend. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, warnte vor der Gefahr des Missbrauchs, die in Holland schon evident sei. Und er wies darauf hin, dass man unweigerlich auf eine schiefe Ebene gerate, würde das Tötungsverbot abgeschafft oder auch nur relativiert. In den Niederlanden ist man irritiert über die Vehemenz der ablehnenden, zum Teil als feindselig empfundenen Äußerungen aus dem Nachbarland. Als Hoppe jetzt in Holland war, wurde er deshalb verbal und in der Presse angegriffen.

Jetzt fand in Berlin unter Leitung des Medizinhistorikers Rolf Winau eine Podiumsdiskussion über die Frage nach Konsequenzen des niederländischen Beispiels für Deutschland statt. Die Veranstalter, das "Berliner Zentrum Public Health" und die Charité, hatten einen Gast aus Holland: den Anästhesisten P. V. Admiraal, der schon 1969 in seinem - katholischen - Krankenhaus illegal aktive Sterbehilfe leistete und sich als Erster offen dazu bekannte. Tötung auf Verlangen wird in Holland auch mit dem neuen Gesetz strafbar bleiben, außer unter folgenden Voraussetzungen

Patienten, die aussichtslos und unerträglich leiden und ihren Todeswunsch nach langer, reiflicher Überlegung mehrfach geäußert haben, darf der Arzt töten, nachdem er sie über alle Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt und die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt hat. Hinterher hat er auch den Gemeindearzt über die aktive Sterbehilfe zu informieren, die in Holland unbefangen "Euthanasie" genannt wird. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Staatsanwalt Anklage erheben. Das wurde auch bisher schon so gehandhabt und - ohne Rechtsgrundlage - geduldet. Wie Admiraal mitteilte, hätten 85 Prozent aller getöteten Kranken an Krebs gelitten, und zehn Prozent aller Krebspatienten ließen sich töten. In zwei von drei Fällen lehnten die Ärzte das Verlangen nach Euthanasie ab. Schmerz, der sich ja meist wirksam lindern lasse, sei nicht der Hauptgrund für den Todeswunsch. Als Beispiele für unerträgliches Leiden nannte er unter anderem Atemnot, Angst und Depression. Euthanasie ist in seinen Augen bei nicht zu lindernden Leiden "der letzte Akt der Palliativmedizin". Was er nicht erwähnte: Die Palliativmedizin ist in Holland weit weniger entwickelt als selbst bei uns.

Tötung ohne Verlangen

In den Reaktionen spürte man zwar den Respekt vor der persönlichen Haltung des Gastes. Für die niederländische Regelung auch in Deutschland sprach sich aber nur der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Karlheinz Wichmann, aus. Er wandte sich jedoch entschieden gegen eine Tötung Kranker ohne ausdrückliches Verlangen. Dass die Auflagen in Holland häufig nicht erfüllt werden und es auch zu Tötungen ohne Verlangen kommt, war eines der Hauptargumente der Euthanasiegegner auf dem Podium. Sie bezweifelten, dass immer alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Leiden zu lindern. Der Medizinethiker Jochen Vollmann verwies auf amerikanische Studien, wonach zwei von drei Krebskranken mit Todeswunsch depressiv sind. Depressionen aber schränkten nicht selten die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ein. Und gegen Depressionen lässt sich etwas tun, mit Arzneien und Zuwendung.

Als häufigste Gründe für ihren Tötungswunsch nennen Befragte die Angst vor sinnloser apparativer Lebens- oder eher Sterbensverlängerung und die Tabuisierung des Todes, die zum Fehlen von Kommunikation und damit zur Verlassenheit des Sterbenden führe. Gegen eine sinnlose Sterbensverlängerung kann man sich zwar durch eine richtig abgefasste Patientenverfügung wehren (Formulare gibt es etwa bei der Ärztekammer); Ruth Mattheis, Vorsitzende der Ethikkommission der Ärztekammer Berlin, kritisierte aber, dass Ärzte die Patientenverfügungen und das Selbstbestimmungsrecht des Kranken häufig missachteten. Sie erinnerte daran, dass eine Behandlung ohne Patientenwillen Körperverletzung ist und sprach sich dafür aus, die Patientenverfügung gesetzlich für verbindlich zu erklären.

Niemanden allein und trostlos sterben zu lassen, das sei - neben der Linderung körperlicher Beschwerden - wesentliches Ziel der Palliativmedizin, meinte der Medizinpsychologe Hans Peter Rosemeier. Die Äußerungen zweier Palliativmediziner, Imke Strohscheer und Christof Müller-Busch, ließen die Konflikte ahnen, in denen Ärzte sich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Tötungsverbot oft befinden. Aber Admiraals Vermischen von Palliativmedizin und Euthanasie wurde abgelehnt.

Admiraal bestätigte, dass in einem Jahr etwa 900 Kranke ohne ihr Verlangen getötet wurden, weil sie zum Beispiel wegen Bewusstlosigkeit gar nicht gefragt werden konnten. Auch er selbst habe dies schon getan, hoffe aber, dass die Zahl der unfreiwillig Getöteten zurückgehen werde. Wenige Wochen zuvor hatte Hoppe die neuesten niederländischen Zahlen ermittelt. 1999 wurden danach 2216 Euthanasiefälle gemeldet; da aber nur höchstens die Hälfte der Ärzte ihre Meldepflicht erfüllten, schätzt man die Zahl der 1999 getöteten Kranken auf mindestens 4000.

Hinter der holländischen Euthanasie-Politik stünden keine ökonomischen Gründe, hob Admiraal hervor. In der Diskussion wurde aber mehrfach an die Tötung von vielen tausend Behinderten durch die Nazis erinnert, die im Krieg als "Ballastexistenzen" ausgemerzt werden sollten. Unausgesprochen stand die Frage im Raum, ob nicht die wachsende Mittelknappheit im Gesundheitswesen zu einer in dieser Hinsicht kriegsähnlichen Situation führen könnte. Bei allem Dissens war man sich darin einig, dass man auf jeden Fall eines von den Niederlanden lernen kann: die offene Diskussion.

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