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Gesundheit: Studieren hat seinen Preis

Unis dürfen Gebühren erheben: Wie die Politik reagiert und was auf Studenten zukommt

Genugtuung und Tatendrang bei den unionsregierten Bundesländern, Abwehrreaktionen bei Studierendenvertretungen, in den SPD-regierten Ländern – und bei Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD): Das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Studiengebühren hat die Kläger-Länder voll in ihrer Position bestärkt und die Haltung der Bundesregierung klar zurückgewiesen.

„Ein Sieg auf der ganzen Linie, ein sehr weiser Spruch“, sagte der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) dem Tagesspiegel. In Hamburg sollen die Studierenden, wenn es nach Dräger geht, bereits ab 2006 zahlen. Auch Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen kündigten an, schnell Gebühren einführen zu wollen. Arbeitgeberpräsident Hundt begrüßte das Urteil ebenso wie der Stifterverband.

Bulmahn appellierte an die Länder, keine Alleingänge zu machen, ohne vorher „Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung“ sicherzustellen.

Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Bundestag, Katherina Reiche, wertete das Karlsruher Urteil als „Niederlage für Bulmahn und Bauchlandung für die gesamte Regierung Schröder“. Der Bundeskanzler halte seit Jahren an einer Ministerin fest, „die jedes Mal mit ihren Vorhaben am Bundesverfassungsgericht scheitert“. Reiche forderte die Ministerin indirekt zum Rücktritt auf. Sie erinnere Bulmahn daran, dass sie einmal erklärt habe: „Mit mir als Ministerin gibt es keine Studiengebühren.“

Rückendeckung erhielt die Regierung dagegen vom Studentenwerk, der GEW und von Studierendenvertretern. Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Hans-Dieter Rinkens, befürchtet eine abschreckende Wirkung von Gebühren auf sozial schwache Studierende. Christine Scholz, Vorstandsmitglied des „Freien Zusammenschlusses von Studententinnenschaften“ (fzs), forderte die Länder auf, nun selbst eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen und Gebühren zu verbieten, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Die Studenten wollten durch Proteste ein „öffentliches Druckpotenzial“ aufbauen, um eine entsprechende Einigung der Kultusminister herbeizuführen.

Wissenschaftsminister aller Bundesländer, die Gebühren einführen wollen, haben gestern betont, dass das Modell „sozialverträglich“ sein werde. Der bayrische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) will von allen Studierenden, möglichst ab dem kommenden Wintersemester, eine „Grundgebühr“ erheben. Diese könnten die Universitäten aber je nach Fach überschreiten. Der Hamburger Senator Dräger will „den Hochschulen freistellen, ob sie Gebühren erheben und wie sie sie verwenden wollen“. Für angemessen halte er 500 Euro pro Semester, die die Studenten sofort bezahlen müssten, aber auch über ein Darlehen finanzieren könnten. Dräger plädiert für ein bundesweites Darlehenssystem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und hofft, dass es zu keiner „Blockadehaltung“ des Bundes kommen wird. Die Antwort kam prompt: „Der Bund wird nicht die soziale Abfederung der Gebühren finanzieren“, sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss.

Wie verbindlich ist die von den Verfassungsrichtern geäußerte Erwartung, dass die Länder ihre Gebührenmodelle „sozialstaatlich auf die Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse ausrichten werden“? In dieser Formulierung sei das „nicht bindend“, sagte der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer (Humboldt-Uni) dem Tagesspiegel. Gleichwohl würden die Länder die Gebühren sozial abfedern, mit Vergünstigungen für sozial Schwache und Kinderreiche. Damit würden aber Eltern mit mittlerem Einkommen stark belastet. Doch selbst wenn die Lebensverhältnisse für Studenten sich erheblich verschlechtern, sei eine neuer Vorstoß für ein Gebührenverbot unwahrscheinlich.

An der Seite des Bundes stehen die SPD-regierten Länder. So verkündeten die Wissenschaftsminister von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, an den Studienkonten festhalten zu wollen, die ein gebührenfreies Erststudium garantieren. Dieses Modell stößt allerdings auf den Widerstand der Hochschulen. Der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz Peter Gaehtgens sagte, man werde die SPD-regierten Länder „dringend auffordern“, doch Studiengebühren zuzulassen. „Studienkonten bringen keine Mehreinnahmen“, sagte Gaehtgens – und die bräuchten die seit 15 Jahren unterfinanzierten Hochschulen dringend.

Die Karlsruher Richter haben auch über die Verfassten Studierendenschaften geurteilt. Ihrer Auffassung nach kann der Bund die Länder nicht dazu zwingen, Verfasste Studierendenschaften zu ermöglichen und auszustatten. Damit können sich Bayern und Baden-Württemberg weiterhin weigern, diese Form der Studentenvertretung einzurichten, und andere Bundesländer können Budgets beschränken. Studentenvertreter kündigten Proteste gegen diese Entscheidung an.

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