zum Hauptinhalt

Gesundheit: Tauziehen um das Stammzellgesetz

Experten plädieren für eine Lockerung, doch Fälschungen haben Misstrauen gesät

Um das Image der Stammzellforschung fürchten Wissenschaftler, seit der Koreaner Hwang Woo Suk als Fälscher beim therapeutischen Klonen entlarvt wurde. Kritiker könnten darin bestätigt werden, dass Forschern auf diesem Gebiet ohnehin nicht zu trauen sei. Zudem könnte die Überzeugung gefestigt werden, in der Stammzellbiologie sei echter Fortschritt nicht mehr zu erwarten, schrieb der Kalifornier Evan Snyder jetzt im Fachmagazin „New England Journal of Medicine“.

„Es wäre bedauerlich, wenn Wissenschaftler, die mit hohem ethischen Anspruch arbeiten, mit Scharlatanen in einen Topf geworfen würden“, sagt Katherina Reiche, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion. Die Akzeptanz öffentlich geförderter Forschung hänge mehr denn je von ihrer Transparenz ab. „Ich will nicht verhehlen, dass ich zu einer Gruppe gehöre, die der Forschung mit embryonalen Stammzellen offen gegenübersteht“, sagte die Chemikerin dem Tagesspiegel.

Zugleich machte sie deutlich, dass ihre Fraktion derzeit nicht an eine Lockerung des Gesetzes denkt, das Stammzellforschung nur unter strengen Auflagen erlaubt. Es war der Kompromiss nach einer Diskussion, in der entweder ethische Bedenken oder potenzieller medizinischer Nutzen formuliert wurden. So darf nur mit Linien von embryonalen Stammzellen geforscht werden, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, und das nur mit Sondergenehmigung.

Bereits im Juni letzten Jahres hatte Ernst-Ludwig Winnacker, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), eine Reform des Gesetzes angemahnt. „Die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzelllinien sind veraltet und verunreinigt“, sagt der Biologe. Anfang Dezember, beim Forum der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin in Berlin, wurde die Kritik an diesem Kompromiss noch konkreter. „Wir Deutschen arbeiten mit alten embryonalen Stammzellen, die in den Labors anderer Länder nicht mehr gebraucht werden“, kritisierte Jürgen Hescheler, Neurophysiologe an der Uni Köln.

In diese Zellen hätten sich Eiweißmoleküle von der Maus und genetische Defekte eingeschlichen. „Sie sind mit Zusätzen hergestellt, die nicht mehr üblich sind und könnten beim Menschen nie eingesetzt werden“, ergänzte Frank Emmrich, Direktor des Fraunhofer-Instituts für Klinische Immunologie in Leipzig.

Wenig später plädierte die Bioethik-Kommission von Rheinland-Pfalz in ihrem Bericht zum Embryonenschutz für die Lockerung der Stichtagsregelung. Neuere, bessere Stammzelllinien nicht für die Forschung zuzulassen, sei verfassungsrechtlich bedenklich, weil mit diesen Stammzellen Hoffnung auf Heilung von Krankheiten verbunden sei. „Die Kommission votiert in dieser international kontrovers geführten Grundsatzfrage für die Ethik des Heilens“, heißt es in dem Papier. Allerdings dürften keine Embryonen eigens zu Forschungszwecken hergestellt werden, und auch das Klonen von Menschen müsse verboten werden.

Der in der Bioethik-Kommission federführende Justizminister Herbert Mertin gehört der FDP an – der einzigen im Bundestag vertretenen Partei, die klar für die Lockerung des Gesetzes ist. Inzwischen hat die FDP-Bundestagsfraktion zum dritten Mal einen Entwurf zur Lockerung des Stammzellgesetzes eingebracht. Außerdem wolle man – sagt Ulrike Flach, forschungspolitische Sprecherin der FDP – die Große Koalition mit einem Vorstoß in Sachen Embryonenschutz konfrontieren, dem zweiten heißen Eisen.

Für Reinhard Loske, Leiter der Arbeitsgruppe Biopolitik und Bioethik bei den Grünen, ist es dagegen „beschämend, wie schnell die FDP nach dem Fall Hwang mit dem Vorstoß zur Lockerung des Stammzellgesetzes an die Öffentlichkeit trat“. Die Zelllinien, die nach dem bestehenden Gesetz verwendet werden dürfen, genügten für die Grundlagenforschung zudem völlig.

Ein neues Gesetzgebungsverfahren sei derzeit „weder in Sicht, noch zeichnen sich Mehrheiten hierfür ab“, sagt auch Joerg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Fall Hwang trage dazu bei, dass die „teilweise irrationale Stammzelldebatte mit ihren raschen Heilsversprechen auf den rationalen Kern zurückgeführt werden kann.“

Für eine Debatte über die Stichtagslösung müsse die Wissenschaft handfeste Begründungen liefern – und dabei vor allem zeigen, „was sich in den letzten drei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes geändert hat“. Man warte jetzt auf weiter gehende Überlegungen der DFG, die wohl im Herbst zu erwarten seien.

Die Sorgen der Wissenschaftler will man auch bei der CDU/CSU ernst nehmen. Man kenne das Problem der komplizierten internationalen Kooperationen in der Stammzellforschung, auf das die DFG hinweist, sagt Reiche. Für die Koalition sei jetzt aber die ethisch unbedenkliche Forschung mit adulten Stammzellen und Zellen aus Nabelschnurblut vorrangig. „Auf diesem Gebiet wollen wir Weltmeister werden“, bekräftigt Reiche.

Adelheid Müller-Lissner

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false