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Gesundheit: Umweltminister Trittin will das Abfallrecht verschärfen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin will das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht neu regeln. Vorrangig geht es darum, die Ablagerung von teilweise gefährlichen Industrieabfällen in leeren Tagebaustollen deutlich zu verringern.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin will das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht neu regeln. Vorrangig geht es darum, die Ablagerung von teilweise gefährlichen Industrieabfällen in leeren Tagebaustollen deutlich zu verringern. Schon lange beklagen Fachleute die gängige Praxis, wonach diese Stoffe nicht wieder verwertet, sondern einfach und billig im Bergbau abgelagert werden. Trittin wird dabei unterstützt vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), der das Recycling für solche Stoffe fordert, wenn ihr Wertstoffgehalt wirtschaftlich vertretbar zurückgewonnen werden kann.

Zwischen 1994 und 1997 verdoppelte sich der Anteil bergbaufremder Abfälle an der Grubenverfüllung auf 40 Prozent. Eine bundeseinheitliche Bergversatzverordnung könnte nach Worten von Trittins Sprecher Thomas Elsner bereits zum Jahreswechsel vorliegen. Trittin will zudem die juristischen Grundbegriffe "Beseitigung" und "Verwertung" im Kreislaufwirtschaftsgesetz strenger fassen, damit es nicht mehr als Verwertung gelten kann, wenn Abfall zum Verfüllen der Restlöcher verwendet wird.

Der Hintergrund: Wenn es sich um verwertbares Restmaterial handelt, ist es Sache der Privatwirtschaft. Erst wenn niemand mehr heranwill (oder nach dem Gesetz darf) ist es "Abfall zur Beseitigung", für den die Kommunen und Länder verantwortlich sind.

Aber auch der Hausmüll ist noch ein Thema, jährlich fallen in Deutschland rund 30 Millionen Tonnen davon an. Rund 60 Prozent davon werden unbehandelt auf die Deponie gekippt, der Rest größtenteils verbrannt. Gerade die Deponierung soll schneller als geplant beendet werden, denn der Müll enthält organische Bestandteile, die auf der Kippe verrotten und dabei Gase freisetzen (etwa das klimaschädliche Methan). Ungesicherte Kippen lassen Sickerwässer mit Schadstoffen in den Boden und ins Grundwasser dringen. Deshalb war schon 1995 die "Technische Anleitung Siedlungsmüll" (TASi) geändert worden. Von 2005 an darf nur noch Material auf die Kippen, das vorbehandelt ist, sich also nicht mehr umsetzt. In der Praxis führte das jedoch dazu, dass gerade die unsichersten Kippen attraktiv geworden sind, weil sie (bis 2005) die billigsten Tarife nehmen können. Moderne Verbrennungsanlagen hingegen sind wegen des technischen Aufwands nicht so billig zu betreiben.

Trittin will mit der Beendigung dieses Missstandes nicht bis 2005 warten: "Die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle muss so schnell es geht beendet werden. Neue Deponien sind unnötig, die Kapazitäten reichen für die nächsten zwanzig Jahre aus". Und danach? Dann soll die Branche in der Lage sein, den gesamten Hausmüll zu verwerten.

Um das "wie" wird noch gestritten. In der TASi ist derzeit noch festgelegt, dass die Abfälle maximal fünf Prozent Organik enthalten dürfen, das schaffen nur Verbrennungsanlagen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte jedoch kürzlich empfohlen, auch mechanisch-biologische Verfahren ("Kalte Rotte") zuzulassen. "Einige hochwertige Rotten hinterlassen getrocknete und verdichtete Stoffgemische, aus denen man Schwermetalle, Metalle sowie die Steine-Glas-Fraktion relativ leicht filtern kann", erläuterte Jürgen Hahn, Abteilungsleiter im UBA.

Die übrig bleibenden organischen Reste werden aber nicht deponiert, sondern verbrannt. Sie haben einen Heizwert vergleichbar der Braunkohle. Zudem prüft das UBA, ob sie sich in Zementwerken als Zuschlagsstoff verwerten lassen. Hahn wies ausdrücklich darauf hin, dass mechanisch-biologische Verfahren als einzige Station vor der Deponie ungeeignet sind. Denn die produzierten Reste enthalten immer noch Schadstoffe, und so müssten die Kippen dafür besonders abgedichtet werden. "Das wird auf Dauer zu teuer."

Billig werden aber auch die "Rotten" nicht, wenn dafür, wie gefordert, eine hohe Qualität der Verfahren festgeschrieben wird. SPD-Abfallexpertin Marion Caspers-Merk betonte denn auch: "Billigrotten darf es nicht geben". Trittin will nun die mechanisch-biologischen Verfahren möglichst schnell in die entsprechenden Verordnungen aufnehmen, erste Änderungsvorlagen sollen bis Jahresende fertig sein.

Zuvor muss aber mit den betroffenen Landkreisen gesprochen werden. Ende September soll eine Anhörung in Berlin stattfinden.

Wozu aber überhaupt die aufwendige Vorbehandlung, wenn ein großer Teil des Materials ohnehin verbrannt werden muss? Für viele Gemeinden ist es praktischer, den Müll zu separieren, die nutzbaren Stoffe direkt weiter zu leiten und den Rest zur Verbrennung zu versenden, als selbst eine Verbrennungsanlage zu errichten. Aber auch nach Ansicht von Jürgen Hahn sollten die "Rotten" nur zeitlich begrenzt erlaubt werden. Denn Hausmüll und Klärschlamm lassen sich bereits rückstandsfrei entsorgen.

So beteiligt sich die Berliner Stadtreinigung (BSR) in Schwarze Pumpe an einer Pilotanlage, die Siedlungsabfälle und Klärschlamm bei hohen Temperaturen vergast. Selbst schwer abbaubare organische Stoffe werden bei über 1300 Grad Celsius völlig zersetzt. Übrig bleibt eine gesinterte Glasschmelze, die nach der Abkühlung zu feinem Kies vermahlen und im Straßenbau verwendet wird. Aber auch die Zementindustrie ist an dem billigen Energieträger Müll interessiert. Hahn: "Der Trend geht ganz eindeutig zur alles fressenden Müllverwertungsanlage".

Kritik an Trittins Plänen kam jedoch aus dem Umweltministerium Baden-Württemberg. Pressesprecher Hans Klöppner gab zu bedenken, dass die geplanten Verbrennungskapazitäten nur ausreichen, "wenn der bis 2005 prognostizierte Rückgang der Müllmengen tatsächlich eintritt. Von Überkapazitäten kann also keine Rede sein."

Heiko Schwarzburger

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