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Gesundheit: „Unerwünschte Ostkontakte“

Vor 50 Jahren wurde die KPD verboten. Die Opfer des politischen Strafrechts werden wohl nicht entschädigt werden

Vor 50 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die KPD verboten. Diesem Verbot folgten etwa 200 000 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder oder vermeintliche Helfer der KPD bis 1968. Selbst wenn es unter so vielen Verdächtigten nur bei 10 000 zu einer Verurteilung reichte, so waren die Folgen einschneidend.

Es sprach sich schnell in der Nachbarschaft herum, wer verdächtigt wurde und monatelang durch die Haft aus dem öffentlichen Leben und vom Arbeitsplatz verschwand. Der Verlust des Arbeitsplatzes war die Folge. Als „Rädelsführer“, Parteimitglied oder Helfer von Tarn- oder Nachfolgeorganisationen der KPD verloren Verurteilte die Entschädigungszahlungen für Opfer des Faschismus.

Das politische Strafrecht war mit so vielen unbestimmten Rechtsbegriffen ausgestattet worden, dass sich die Richter die Beweise durch Interpretation zusammensuchen konnten. So waren bereits Männer und Frauen der Unterstützung des Kommunismus verdächtig, wenn sie die Verschickung von Kindern zu Ferienaufenthalten in die Sowjetische Besatzungszone organisierten. Damit unterstützten sie unerwünschte „Ostkontakte“.

Auch führende Mitglieder des Friedenskomitees wurden als „Rädelsführer“ einer verfassungsfeindlichen Organisation verurteilt. Nachdem das Komitee unter anderem eine Umfrage gestartet hatte, um die Meinung der Bevölkerung zu der von Konrad Adenauer konsequent betriebenen Politik der Wiederbewaffnung zu erkunden, wurde es für eine „kommunistische Tarnorganisation“ gehalten. Im Friedenskomittee arbeiteten Kommunisten und Christen zusammen. Einem parteilosen Theologiestudenten wurde vorgehalten, dass er durch sein christliches Engagement den Verdacht entkräften wollte, das westdeutsche Friedenskomitee sei eine „kommunistische Tarnorganisation“.

Auf einer Tagung an der Humboldt-Universität, veranstaltet vom Republikanischen Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristen und der Studentenvertretung der HU, ging es kürzlich um die Frage, ob den damals Verurteilten heute eine Entschädigung gezahlt werden könne. Denn inzwischen sei der Kalte Krieg beendet und viele der damals verhängten Urteile wären heute undenkbar. Die frühere Justizministerin und heutige Bundestagsabgeordnete Herta Däubler-Gmelin (SPD) sieht für solche Entschädigungszahlungen keine Möglichkeit, weil Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht aufgehoben werden könnten. In dieser Einschätzung wurde sie von dem Strafverteidiger Wolfgang Kaleck (Republikanischer Anwälteverein) unterstützt. Kaleck verdeutlichte, dass die Linken heute nicht mehr von dem KPD-Verbot bedroht seien. Sie sollten sich lieber darauf konzentrieren, die Renaissance des politischen Strafrechts heute als Reaktion auf Terrorismus und die Anschläge in New York, London und Madrid kritisch zu durchleuchten.

Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Linkspartei/PDS) verwies darauf, dass der Rechtsausschuss des niedersächsischen Landtages in der Zeit, als Gerhard Schröder noch Ministerpräsident war, die Urteile im Zeichen der Kommunistenverfolgung als Unrecht charakterisiert hatte. Zumindest sollte eine solche politische Erklärung auch heute im Bundestag in die Wege geleitet werden.

Uwe Schlicht

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