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Gesundheit: Unis kämpfen für Hürden zum Master

Wer darf in den Master? Darüber streiten sich Berlins Hochschulen mit dem Senat.

Wer darf in den Master? Darüber streiten sich Berlins Hochschulen mit dem Senat. Die Hochschulen wehren sich dagegen, unter bestimmten Umständen Studierende aufnehmen zu müssen, die sie nicht für geeignet halten. Im Dezember haben die drei großen Unis deshalb Verfassungsbeschwerde gegen das im Sommer geänderte Hochschulgesetz eingereicht. Sie sehen ihre Autonomie und die Freiheit von Forschung und Lehre ausgehebelt – mit „katastrophalen Auswirkungen für das Niveau des Studiums“, wie Jörg Steinbach, Vizepräsident der TU, am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus sagte.

Stein des Anstoßes sind allerdings keinesfalls sämtliche Regeln zum Zugang und zur Zulassung der Masterstudiengänge. Denn prinzipiell können die Hochschulen für den Zugang zum Master neben einem einschlägigen Bachelorabschluss durchaus zusätzliche Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen fordern, wenn diese im Studium nötig sind, etwa bestimmte Sprachkenntnisse. Sind mehr Bewerber als Plätze da, greift darüber hinaus das Hochschulzulassungsgesetz: Die Hochschulen dürfen dann 80 Prozent der Studierenden in einem Auswahlverfahren bestimmen, die übrigen Plätze werden nach Wartezeit vergeben.

Umstritten ist hingegen, dass die Hochschulen in Masterstudiengängen, die nicht unmittelbar auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbauen („nicht- konsekutiver Master“), keine Qualifikationsvoraussetzungen festlegen dürfen. Weder dürfen sie einen Bachelor in einer bestimmten Fachrichtung verlangen noch bestimmte Sprachkenntnisse. Solange Plätze frei sind, könnte ein Bachelorabsolvent in Theologie mit nur schlechten Englischkenntnissen sich in einem englischsprachigen Master Maschinenbau einschreiben, kritisierte Steinbach. Erst wenn die Zahl der Bewerber die der freien Plätze übersteigt, könnten die Unis das Hochschulzulassungsgesetz anwenden und die Studierenden aussuchen.

Die Unis halten den Zwang, alle Plätze gegebenenfalls auch mit ungeeigneten Studierenden füllen zu müssen, für einen schweren Nachteil im bundesweiten Wettbewerb. Gerade mit den nicht-konsekutiven, oft interdisziplinären Masterstudiengängen, wollen sie ihr Profil schärfen. Lieber würden die Unis Plätze unbesetzt lassen, als unpassende Bewerber aufnehmen zu müssen. Denn dadurch werde das Niveau der Kurse sinken, man werde Abbrecher und Langzeitstudierende produzieren. Außerdem hätten sich die Akkreditierungsagenturen bereits geweigert, ihr Prüfsiegel an Studiengänge zu vergeben, deren Anforderungen nicht durch entsprechende Zugangsbedingungen abgesichert seien, sagte Steinbach.

Während die Abgeordneten von FDP und CDU Sympathie für die Haltung der Unis zeigten, sagte Anja Schillhaneck von den Grünen: „Es kann nicht sein, dass die Akkreditierungsagenturen den Wunsch des Gesetzgebers über den Haufen werfen.“ Sie könne nicht einsehen, warum in Zeiten knapper Studienplätze die Zahl der Studierenden „künstlich klein“ gehalten werden solle. Der HU-Student Peter Hartig sagte, die Studierenden seien durchaus in der Lage zu beurteilen, ob sie einem bestimmten Studium gewachsen seien – erst recht, wenn die Unis sich um eine „vernünftige Beratung“ bemühten. Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner wollte seine Meinung zu dem Thema nicht sagen, wiederholte aber seine Äußerung, das Problem werde im nächsten Jahr in der Novelle des Hochschulgesetzes gelöst.

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