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Gesundheit: Verbraucherschutz: Der mündige Patient muss kritischer Kunde werden

Ein Patient sitzt nach einem Eingriff mit offenem Mund auf dem Behandlungsstuhl seines Zahnarztes. Der will die Wunde nähen und fragt: "Möchten Sie das Zeug von der AOK oder soll ich Seide nehmen?

Ein Patient sitzt nach einem Eingriff mit offenem Mund auf dem Behandlungsstuhl seines Zahnarztes. Der will die Wunde nähen und fragt: "Möchten Sie das Zeug von der AOK oder soll ich Seide nehmen? Seide kostet aber fünf Mark extra." Der Patient entscheidet sich für den Edelfaden. Obwohl zufrieden mit der Behandlung, war er doch so irritiert über das Vorgehen des Zahnarztes, dass er sich bei der Patientenberatungsstelle der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erkundigte, ob das in Ordnung sei.

Rechtsanwalt Wolfgang Schuldzinski, verantwortlich für gesundheitlichen Verbraucherschutz in dieser Zentrale, erzählte die Geschichte auf dem "Zukunftsforum", das die "Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände" (AgV) jetzt in Berlin veranstaltete, Titel: "Kunde Patient - armer Kranker?" Thomas Isenberg, AgV-Referent für Gesundheitsdienstleistungen erläuterte: Der Patient muss - innerhalb und außerhalb der Kassenmedizin - immer öfter als gut informierter Verbraucher auftreten. Dazu braucht er eine Lobby und unabhängigen Rat. Die Verbraucherverbände wollen ein Netz von Beratungsstellen aufbauen (in denen man sich natürlich nicht medizinischen Rat holen kann) und haben gerade die nötigen Anträge gestellt: an die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die Patientenberatung nach dem Gesetz finanzieren sollen.

Die Kassen können längst nicht mehr alles zahlen. Aber auch Kassenärzte (heute "Vertragsärzte") dürfen zusätzlich "Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGEL" genannt, anbieten - gegen Privathonorar gemäß Gebührenordnung; aber nur dann, wenn der Patient gut aufgeklärt ist und sich frei entscheiden kann, ohne dass ihm vorher Angst gemacht wird. Zudem muss ein Behandlungsvertrag geschlossen werden, erläuterte Schuldzinski. Das Beispiel vom seidenen Faden nannte er typisch für den vielfältigen "IGEL"-Missbrauch. Vor allem wurde der Patient in ausgelieferter Lage überrumpelt.

Zum Glaukomtest genötigt

Ein zweites von Schuldzinski genanntes Beispiel: Ein gesunder 28jähriger Mann kommt zur arbeitsmedizinischen Untersuchung in eine Augenpraxis. Schon beim Empfang fordert ihn die Arzthelferin auf, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach er - für 30 Mark - eine Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms, des "Grünen Stars", wünsche. Diese Augeninnendruckmessung zahlen die Kassen nicht als allgemeines Screening, wohl aber bei Glaukom-Risikopatienten, wobei zu den Risiken vor allem das Alter gehört. Ist man aber mit 28 schon alt? Die routinemäßige Nötigung zur kostenpflichtigen Glaukom-Fahndung nannte der Anwalt einen "krassen Verstoß gegen Standespflichten".

Ärzte schwören heute keinen hippokratischen Eid mehr, sondern bekommen die Berufsordnung in die Hand gedrückt. Alle Paragraphen, die den Schutz der Patienten gewährleisten sollen, zählte Ulrike Wollersheim auf, Justitiarin der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wie die Diskussion zeigte, haben Patienten aber oft den Eindruck, dass viele Ärzte ihre Berufsordnung kaum kennen. Zudem scheinen Sanktionen sehr selten zu sein. Die Ärzte-Justitiarin konnte keinen Fall nennen, in dem eine Kammer wegen des kritisierten "krassen Verstoßes gegen Standespflichten" gegen einen Augenarzt standesrechtlich vorgegangen wäre.

Schon für Sinnvolles fehlt das Geld

Wenn die konkurrierenden Ärzte und auch Kassen "Unternehmer" werden, müssen Patienten lernen, sich wie Kunden zu verhalten; zumal sie medizinische Produkte und Dienstleistungen immer öfter "aus dem privaten Portemonnaie" zu bezahlen haben, wie AgV-Geschäftsführerin Anne-Lore Köhne formulierte. Die privat zu zahlenden individuellen Gesundheitsleistungen werden wohl ähnlich gute Zusatzgeschäfte bringen wie "zweifelhafte Salben, Säfte und Pillen", sagte sie. Andererseits würde (auch von Bürgern) so etwas gewünscht. In diesem Spannungsfeld bewegten sich die Diskussionen der Fachtagung.

Einig aber waren sich alle Teilnehmer über das Leitbild des mündigen Patienten. "Vom Payer zum Player" müsse er werden, forderte Hermann Schulte-Sasse (Bundesgesundheitsministerium). Die alte paternalistische Arzt-Patient-Beziehung möchte er durch eine Partnerschaft ersetzen: Der gut informierte Patient und der Arzt entscheiden gemeinsam über die Behandlung, die zwar wissenschaftlich fundiert seien, aber die Werte und Präferenzen des Kranken berücksichtigen muss. Schulte-Sasse ist davon überzeugt, dass informierte Patienten geringere Kosten verursachen, weil sie ablehnen, was in ihrem Fall unzweckmäßig ist.

Seit 1997 dürfen per Gesetz unsinnige medizinische Leistungen nicht mehr angeboten werden. Denn selbst für Sinnvolles fehlt schon das Geld. Friedrich Wilhelm Schwartz, Vorsitzender des "Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" ist jedoch dagegen, die Selbstbeteiligung noch mehr zu erhöhen. Er plädiert vielmehr für die - im Ausland längst übliche - Trennung nach Kernleistungen auf Kosten der Kassen und Wahlleistungen, die der Patient (etwa per Zusatzversicherung) selbst trägt. Jetzt zahlten die Kassen unbesehen noch fast alles, doch nur für 20 bis 50 Prozent der Maßnahmen sei der Nutzen gesichert. Wenn die Patienten immer mehr zuzahlen müssen, gelingt es vielleicht eher als bisher, die Spreu vom Weizen zu trennen.

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