zum Hauptinhalt

Gesundheit: Verfassungsklage gegen Hochschulgesetz

Die Juristische Fakultät und die Philosophische Fakultät I der Universität Potsdam haben Verfassungsbeschwerde gegen zahlreiche Bestimmungen des am 26. Mai 1999 in Kraft getretenen Brandenburgischen Hochschulgesetzes erhoben.

Die Juristische Fakultät und die Philosophische Fakultät I der Universität Potsdam haben Verfassungsbeschwerde gegen zahlreiche Bestimmungen des am 26. Mai 1999 in Kraft getretenen Brandenburgischen Hochschulgesetzes erhoben. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre werde durch zentrale Neuregelungen des Hochschulgesetzes verletzt. Hauptkritikpunkt sind die stark erweiterten Kompetenzen des Universitätspräsidenten, die Eingriffe in wissenschaftsrelevante Bereiche der Fakultäten gestatten. Durch die Einschaltung eines Landeshochschulrates, der von der Landesregierung eingesetzt wird und der das exklusive Vorschlagsrecht für die Wahl des Präsidenten hat, sehen die Kläger eine mögliche parteipolitische Einflussnahme auf die Universität.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false