zum Hauptinhalt

Gesundheit: Wer in den Master darf

Berliner Hochschulen streiten mit der Politik

Geht es nach dem Berliner Senat, sollen die Hochschulen ihre Türen zum Master weit öffnen. Gegen den Beschluss der Kultusministerkonferenz im Jahr 2003 soll allein der Bachelorabschluss genügen, um zum Master zugelassen zu werden. Andere „Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen“ werden den Unis untersagt – jedenfalls bei Masterstudien, die nicht auf einen bestimmten Bachelor aufbauen („nicht konsekutive Master“). So will es die Koalition gegen den Widerstand der Unileitungen festschreiben.

Wie Jörg Steinbach, Vizepräsident der TU, am Mittwoch im Abgeordnetenhaus sagte, würden die Unis so zu einem „extrem niedrigen Niveau gezwungen“, da sie die Bewerber nicht auswählen dürfen. Damit würde Berlin nicht nur im Wettbewerb um Studierende benachteiligt. Zu befürchten sei auch, dass die zwangsweise Aufgenommenen die Regelstudienzeit überschreiten oder abbrechen würden.

Hatte sich die Koalition von den Studierenden Unterstützung erhofft, wurde sie in der Anhörung enttäuscht. Für die Landesastenkonferenz stellte sich Björn Stecher, Student an der Fachhochschule für Wirtschaft (FHTW), hinter die Hochschulleitungen. Der Zugang zum Master müsse dringend an Qualitätskriterien gebunden werden, um den Studierenden einen erfolgreichen Berufsstart zu ermöglichen. Die Studierenden einfach zum Master „durchzuschleusen“, würde auch den Bachelor zu einem bloßen Durchgang zum Master degradieren, sagte Stecher. David Hachfeld vom FU-Asta sagte nach der Sitzung, Stechers Äußerung entspreche nicht der Meinung der Landes-Asten.

Die Hochschulen sehen ihre Autonomie und die Wissenschaftsfreiheit auch ausgehebelt, wenn es um die Zulassung zu „konsekutiven Masterstudiengängen“ geht, die direkt auf einen bestimmten Bachelor aufbauen. Hier dürfen die Hochschulen zwar zusätzliche Qualifikationsvoraussetzungen fordern, wenn sie nachweisen können, dass diese „erforderlich sind“. Zum Ärger der Hochschulen will die Wissenschaftsverwaltung aber prüfen, ob die Auswahlkriterien auch „zweckmäßig“ sind.

Sind mehr Bewerber als Plätze da, sollen die Hochschulen ebenfalls gegen ihren Willen 20 Prozent der Studienplätze nach der Wartezeit vergeben, die bis zu acht Jahre betragen können soll. Aus Sicht der Koalition ist diese Regelung wegen der in der Verfassung garantierten Freiheit der Berufswahl unentbehrlich. Die Hochschulen wollen jedoch nicht, dass Kandidaten mit geringerer Qualifikation schließlich allein aufgrund ihrer Wartezeit zugelassen werden. Sie gehen davon aus, dass der Verfassung schon mit einem Anspruch auf einen Bachelorstudiengang Genüge getan ist. Die Hochschulen wünschen sich, dass die geltenden Regelungen beibehalten werden, wonach die Hochschulen den Zugang zum Master selbst regeln. Nach einer Phase des Experimentierens sollten die Verfahren nach dem Wintersemester 2008/2009 evaluiert werden. Noch im Juni wollen die Abgeordneten über den Entwurf entscheiden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false