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Gesundheit: Wer wird gefördert?

Seit 32 Jahren ist das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ – Bafög – in Kraft. Seitdem unterstützten die Bundesländer finanziell die Ausbildung von Studierenden, Praktikanten – und in bestimmten Fällen auch von Schülern.

Seit 32 Jahren ist das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ – Bafög – in Kraft. Seitdem unterstützten die Bundesländer finanziell die Ausbildung von Studierenden, Praktikanten – und in bestimmten Fällen auch von Schülern. Bafög fördert elternabhängig und elternunabhängig: Die elternabhängige Unterstützung für eine Erstausbildung errechnet sich individuell nach dem Einkommen der Eltern oder des Ehepartners. Elternunabhängige Förderung ist möglich, wenn die Studenten zuvor fünf Jahre berufstätig waren oder eine dreijährige Ausbildung absolviert haben und weitere drei Jahre gearbeitet haben. In jedem Fall sind Bewerber verpflichtet, eigenes Einkommen oder Vermögen zu melden. Dafür gibt es Abzüge vom Bafög.

Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung orientiert sich am Existenzminimum und beträgt 585 Euro monatlich für eine Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern. Eine Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss vom Staat, die andere ein zinsloses Darlehen. Es muss spätestens fünf Jahre nach Beendigung der Förderung zurückgezahlt werden – in Raten und abhängig vom Einkommen. lehn

Informationen im Internet:

www.bafoeg.bmbf.de

www.studentenwerke.de

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