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Gesundheit: „Wir suchen nach Erbkrankheiten“

In Frankreich schon erlaubt: Präimplantationsdiagnostik

In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten. Bei dieser Untersuchung wird ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf genetische Schäden überprüft. Warum ist dies in Frankreich erlaubt?

Bis 1994 war die PID auch in Frankreich verboten. Der Nationale Ethikrat hat damals gefordert, die Methode weiter auszusetzen. Wir wollten sicherstellen, dass die PID nur in ganz speziellen Fällen angewandt wird. Es gab dann allerdings Druck von Krankenverbänden und Frauenorganisationen, die die Zulassung der Methode forderten. Sie favorisierten die PID gegenüber der Pränataldiagnostik. Diese Untersuchung auf schwere Erbkrankheiten kommt ja erst zum Zuge, wenn sich der Embryo bereits einige Zeit im Mutterleib entwickelt hat.

Die – vorgeburtliche – Pränataldiagnostik ist in Deutschland erlaubt.

In Frankreich sieht man es als Nachteil an, wenn Mütter als Konsequenz der Untersuchung die Schwangerschaft abbrechen müssen. Dies wird bei der PID vermieden. Das Gesetz von 1994 erlaubt die PID unter strikten Bedingungen. Sie darf nur stattfinden, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Kind mit einer schweren, unheilbaren Erbkrankheit zur Welt kommen würde.

Ist für die PID ein Katalog von Erbkrankheiten definiert?

Nein, denn den könnte man so interpretieren, als ob ein Leben mit einer dieser Krankheiten nicht lebenswert wäre. Dies würde letztlich als Argument für die Eugenik, die genetische Auslese, ausgelegt werden.

Wer darf die Untersuchung vornehmen?

Das ist nur an einem der drei zugelassenen Zentren in Paris, Straßburg oder Montpellier möglich. Die Indikation wird von einem Ärzte-Kollegium gestellt. Ethik-Ausschüsse oder juristische Instanzen sind nicht beteiligt. Voraussetzung ist, dass bei einem Elternteil mit Gewissheit eine genetische Anomalie festgestellt wurde. Die PID muss sich auf die Suche nach dieser Erbkrankheit beschränken.

Wie sieht die Praxis aus?

Es hat bis 1999, also fünf Jahre gedauert, bis die Verordnung zur Anwendung der PID fertig war. Mittlerweile zeigt es sich, dass von der PID nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. So sind in den 14 Monaten von November 1999 bis Dezember 2000 insgesamt 260 Fälle bearbeitet worden. Insgesamt wurden etwa 100 genetische Krankheiten festgestellt.

Welche Erbkrankheiten kommen am häufigsten vor?

Mit 48 Prozent wurde Mukoviszidose am häufigsten festgestellt, gefolgt von spinaler Amyotrophie (Muskelschwund) mit 22 Prozent. Auch Nervenleiden wie die Huntington-Krankheit (früher Veitstanz genannt) oder die Steinert-Dystrophie sowie die Duchenne-Myopathie (Muskelschwäche) waren häufiger vertreten.

Kamen auch Paare, die bereits Kinder hatten?

Etwa jedes fünfte Paar hatte bereits mindestens ein gesundes und jedes vierte ein krankes Kind. Fast die Hälfte der Paare hatte mindestens einmal aus medizinischen Gründen eine Schwangerschaft abgebrochen, in 44 Prozent der Fälle erst nach der 28. Woche.

In Deutschland kritisieren die Gegner der PID, die Auswahl von Embryonen würde letztlich zur genetischen Selektion von Menschen führen. Die Befürworter sehen dagegen in der Methode eine große Erleichterung für die Eltern.

In Frankreich ist die Diskussion gemäßigter. Es gibt kein unbedingtes „Ja“ oder „Nein". Allerdings gibt es derzeit auch einen Konflikt. Wir befürchten, dass die Gründe für die Anwendung der PID ausgeweitet werden, etwa für die reparative Medizin.

Heißt das, dass Embryonen gezielt ausgewählt werden, um Krankheiten heilen zu können?

Ja. Beispielsweise könnte ein Kind dann Stammzellen liefern, die zur Behandlung eines kranken Geschwisterkindes benötigt werden.

Ist das in Frankreich schon erlaubt?

Noch ist es verboten. Es besteht aber die Gefahr, dass es bei der Neufassung des Bioethik-Gesetzes genehmigt wird.

Was können Tagungen wie diese, bei der Sie sich mit Kollegen des deutschen Nationalen Ethikrates treffen, bewirken? Streben Sie einheitliche Regelungen für beide Länder an?

Das wird bei der PID nicht möglich sein. Der Unterschied ist zu groß. Aber man kann versuchen, die Positionen anzunähern. Vielleicht kann man künftig gemeinsame Stellungnahmen erarbeiten, bevor die nationalen Regelungen festgelegt werden.

Halten Sie es für möglich, dass es zu einheitlichen EU-Regelungen kommen wird?

Ich glaube, wir müssen kleine Schritte machen. Lösungen kommen eher bi- oder trilateral zustande als per Dekret von Brüssel.

Befürchten Sie nicht, dass es zum Tourismus innerhalb Europas kommen wird, wenn die unterschiedlichen Regelungen beibehalten werden? Deutsche Paare könnten beispielsweise nach Frankreich gehen.

Ich sehe dafür keine Anzeichen. Aber jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in Frankreich behandeln zu lassen. Wir fragen nicht nach dem Personalausweis. Allerdings bezahlt die französische Krankenkasse die PID, die deutsche wohl nicht.

Das Interview führte Paul Janositz.

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