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Gesundheit: Wissenschaftsförderung: Leistungslohn für Mitarbeiter

Wissenschaftliche Mitarbeiter sollen künftig abhängig von ihrer Leistung bezahlt werden. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) kündigte dazu am Dienstag bei einer Informationsfahrt durch die neuen Länder einen Vorstoß an.

Wissenschaftliche Mitarbeiter sollen künftig abhängig von ihrer Leistung bezahlt werden. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) kündigte dazu am Dienstag bei einer Informationsfahrt durch die neuen Länder einen Vorstoß an. Ein exemplarischer Haustarifvertrag mit einer der großen Forschungsorganisationen soll vor einer allgemeinen Regelung dazu ein Fenster öffnen. Wie bei der neuen Professorenbesoldung, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll, ist geplant, auch das Gehalt der wissenschaftlichen Mitarbeiter künftig zu splitten. Sie sollen ebenfalls einen einheitlichen Basisbetrag erhalten plus leistungsabhängiger Zuschläge. Zu Zeitplan und Forschungseinrichtung macht Bulmahn allerdings noch keine Angaben.

Mit dem Haustarifvertrag will die Ministerin den Durchbruch für einen eigenen Wissenschafts-Tarif ermöglichen und am praktischen Beispiel zeigen, wie solche Regelungen aussehen können. Bisher werden Angestellte an Forschungseinrichtungen und Hochschulen nach dem als starr geltenden Bundes-Angestelltentarif (BAT) bezahlt. Nach der Kritik von Hochschulleitungen und aus Forschungseinrichtungen ist dieser aber für die speziellen Interessen der Wissenschaft ungeeignet. Der Bedarf an Qualifizierungsstellen und befristeten Stellen in Forschungsprojekten könne so beispielsweise nur mit Problemen berücksichtigt werden. Das beklagte auch der Rektor der Hochschule Köthen (Sachsen-Anhalt), Dieter Orzessek, beim Besuch der Ministerin.

Auslöser für Bulmahns Pläne ist, dass Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder über die Neuregelung in dieser Woche gescheitert sind. Da Mitarbeiter anders als Professoren Angestellte und nicht Beamte sind, werden für sie Bezahlung und Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen geregelt und nicht vom Bund im Besoldungsgesetz.

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