zum Hauptinhalt

Giftgasanschlag: Todesurteil gegen Aum-Sektenchef endgültig

Elf Jahre nach dem Giftgasanschlag auf die U-Bahn von Tokio hat das Oberste Gericht Japans das Todesurteil gegen den Chef der Aum-Sekte bestätigt. Wann Shoko Asahara gehängt wird, ist offen.

Tokio - Der letzte Antrag auf Berufung in diesem Fall sei abgelehnt, erklärten die Richter. Seine Anwälte hatten bis zuletzt argumentiert, dass Asahara unzurechnungsfähig sei und das Verfahren eingestellt werden müsse. Der 51-Jährige war im Februar 2004 wegen des Giftgasanschlags und mehrerer anderer Verbrechen, bei denen insgesamt 27 Menschen ums Leben kamen, zum Tode verurteilt worden. Nach der Ablehnung der letzten Berufung muss er nun mit einer baldigen Vollstreckung der Strafe rechnen. Normalerweise geben die Behörden einen Hinrichtungstermin vorher nicht öffentlich bekannt.

Bei dem Giftgasanschlag durch Aum-Anhänger waren im März 1995 in Tokio zwölf Menschen getötet und mehrere tausend verletzt worden. Die Attentäter hatten Sarin-Gas in die U-Bahn geleitet und eine Panik in der japanischen Hauptstadt ausgelöst. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false