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Stammzellenforschung

© dpa

Großbritannien: Scharfe Kritik an Gesetz zur Stammzellenforschung

Das britische Parlament hat gleich zwei umstrittene Gesetze zur Stammzellenforschung befürwortet und ist damit auf scharfe Kritik gestoßen. Bischöfin Margot Käßmann bezeichnete die Beschlüsse als "Katastrophe". Die Bundesregierung schloss eine Umsetzung in Deutschland aus.

Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat die vom britischen Unterhaus beschlossene Legalisierung von Misch-Embryonen aus Mensch und Tier scharf kritisiert. "Das ist eine Grenze, wo ich ganz klar sage: Nein. Eine Katastrophe, der Mensch macht sich zum Schöpfer", sagte Käßmann der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Auch die FDP erklärte eindeutig, dies könne "kein Vorbild" für Deutschland sein.

Für die Stammzellenforschung dürfen in Großbritannien künftig auch Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Tieren hergestellt werden. Wissenschaftler erhoffen sich nun neue Therapiemethoden für Krankheiten wie Alzheimer oder Mukoviszidose. Das Gesetz könnte bereits 2009 in Kraft treten. Die Bundesregierung und Forschungspolitiker schlossen eine solche Stammzellen-Offensive in Deutschland aus. "Die Herstellung von Chimären ist in Deutschland verboten und wird es auch bleiben", sagte ein Sprecher von Forschungsministerin Annette Schavan (CDU).

"Helfergeschwisterchen"

Der Vatikan bezeichnete die Erlaubnis des britischen Parlaments zur Herstellung von Embryonen aus menschlichem Erbgut und Eizellen von Tieren als "Abscheulichkeit". Diese Art von wissenschaftlicher Recherche sei ethisch betrachtet "schlimm", sagte Prälat Elio Sgreccia am Dienstag auf Radio Vatikan. "Jedes Mal, wenn die Grenze zwischen Mensch und Tier durchbrochen wurde, hat das schlimme und unbeabsichtigte Folgen gehabt", sagte Sgreccia. Dass die Verwendung sogenannter Hybrid-Embryonen bei der Erforschung genetisch vererbbarer Krankheiten helfen könne, wies der Prälat als "unbegründet" zurück. Dies sei vielmehr eine "medienwirksame Lüge ohne wissenschaftliche Fundierung".

Neben der beschlossenen Legalisierung von Misch-Embryonen beschloss das Unterhaus darüber hinaus ein Gesetz, wonach Eltern mit einem kranken Kind künftig ein "Helfergeschwisterchen" erzeugen lassen dürfen, das genetisch zum ersten Kind passt und Gewebe oder Organe spenden kann. Dabei suchen Ärzte nach einer künstlichen Befruchtung einen Embryo aus, der genetisch am besten zu einem lebensbedrohlich erkrankten Mädchen oder Jungen passt. Diese erhalten dann zur Therapie Zellen aus der Nabelschnur oder dem Knochenmark des ausgewählten jüngeren Geschwisterkindes. Das Gesundheitsministerium erklärte, auch dies sei in Deutschland nicht zulässig.

Der Bundestag hatte im April deutschen Stammzellenforschern mit dem Zugang zu jüngeren Zelllinien aus dem Ausland mehr Spielraum gegeben. Das Parlament beschloss eine Verschiebung des umstrittenen Stichtags auf den 1. Mai 2007. Zuvor durften Wissenschaftler nur Stammzellen verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen und nach Deutschland importiert werden. Damit habe der Bundestag "den Forschern zumindest auf mittlere Sicht die Möglichkeiten gegeben, die sie brauchen", sagte die Forschungsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Flach der "Frankfurter Rundschau". (nim/dpa/ddp)

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