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Hamburg: Haftstrafen für 20-Cent-Schläger

Sie bettelten einen 44-Jährigen um 20 Cent an und prügelten auf ihn ein, als er ihrer Bitte nicht nachkam. Der Mann starb später an seinen Verletzungen. Nun wurden die beiden Jugendlichen in Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Eigentlich ging es ihnen wohl nicht um die 20 Cent, die sie von ihrem 44-jährigen Opfer haben wollten. Als die beiden Jugendlichen den Mann im Juni 2009 an einem Hamburger S-Bahnhof ansprachen, waren sie nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts eher auf Provokation und Streit aus. Als der 44-Jährige ihnen das geforderte Geld nicht gab, prügelten die heute 17 und 18 Jahre alten Jugendlichen auf ihn ein. Der Mann starb später im Krankenhaus. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht die beiden Schläger wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise zu drei Jahren und vier Monaten Haft.

Die Tat sei rein provokativ und aus Streitsucht heraus entstanden, hieß es laut Gerichtspressestelle in der Urteilsbegründung. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefallen. Nach Überzeugung des Gerichts bettelten die zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen den 44-Jährigen in einer Fußgängerunterführung um 20 Cent an. Als der Mann ablehnte, schlug der ältere Junge unvermittelt zu. Der Dachdecker fiel ungebremst mit dem Kopf auf die Steine. Anschließend traktierte der jüngere Angeklagte das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper. Das hatte er in der Hauptverhandlung eingeräumt. Das Opfer starb knapp vier Wochen nach dem Überfall an den Kopfverletzungen.

Nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung konnte aber kein Tötungsvorsatz bei den Angeklagten festgestellt werden. Nach Angaben der Gerichtsmedizin war der Dachdecker an den Folgen des Aufpralls mit dem Hinterkopf gestorben. Die anschließenden Tritte der Angeklagten gegen den Kopf des Opfers hätten demnach nicht zu dessen Tod geführt.

Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten, Siegfried Schäfer, kündigte nach dem Urteilsspruch an, in Revision zu gehen. "Die Urteilsbegründung beruht auf reiner Spekulation", sagte Schäfer. Dass die Frage nach 20 Cent aus reiner Provokation gestellt wurde, konnte seiner Meinung nach nicht nachgewiesen werden. (dpa/dapd)

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