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HEILIGSPRECHUNG: Wie ein Gerichtsverfahren

Die Heiligsprechung Johannes Pauls II. zeigt Parallelen zur Praxis der Spätantike.

Die Heiligsprechung Johannes Pauls II. zeigt Parallelen zur Praxis der Spätantike. Im frühen Christentum war vor allem bedeutend, wen die Gläubigen als „heilig“ verehrten. Vom 10. Jahrhundert an entschieden die Päpste über die Heiligsprechung. Zuletzt reformiert wurde das Verfahren, das einem Gerichtsprozess ähnelt, von demjenigen, dessen Heiligkeit nun zur Debatte steht: Johannes Paul II. Bedeutend sind zwei Kriterien. Erstens, ob der von einer Diözese, einem Orden oder einer privaten Gruppe Vorgeschlagene den „Ruf der Heiligkeit“ besitzt. Zweitens, ob dieser Ruf durch ein göttliches Zeichen, z.B. ein Heilungswunder, bestätigt wird. Vorbereitet wird alles von der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, zum Teil auch von Kommissionen in der Heimat der betreffenden Personen. Das endgültige Ja oder Nein aber steht allein dem Papst zu.  Tsp

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