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Hintergrund: Gerichte suchen nach der Wahrheit

Jörg Kachelmann steht vor Gericht, im Fall Dominik Brunner fällt das Urteil. Zeugen reden, Richter erforschen die Wahrheit – und doch kann alles ein großer Irrtum sein.

WAS TUT JEMAND, DER ZWEIFELT?

Er schwankt. Zwischen Gut und Böse etwa, rechts und links, schwarz und weiß, Vernunft und Glaube. In Strafprozessen ist es ein besonderes Schwanken, nicht nur zwischen Schuld und Unschuld, wie jetzt im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll und ab Montag in Mannheim vor die Richter kommt; dort steht Aussage gegen Aussage. Es kann auch Zweifel am Vorsatz eines Angeklagten geben, wie sie im Urteil gegen die jungen Männer aus München eine Rolle spielen könnten, die Dominik Brunner getötet haben. War es Mord oder Totschlag? Totschlag oder nur Körperverletzung? Immer drückt Zweifel Unsicherheit aus. Man grübelt, statt entschieden zu sein. Auch etymologisch betrachtet ist Zweifel etwas sehr Deutsches. „Zwival“ hieß er auf althochdeutsch, „Twivel“ sagten die Goten. Wer zweifelt, steht zwischen Zweien. Zudem steckt das Suffix „-falt“ darin, das man im Sprachgebrauch als „Falte“ wiederfindet oder bei der „Einfalt“. Zweifel ist die zweite Falte, die andere Sicht der Dinge – die Zweifalt.

WELCHE BEDEUTUNG HAT ZWEIFEL?

In voraufklärerischen Zeiten hatte Zweifel einen schlechten Ruf. Wer zweifelte, dass die Erde eine Scheibe sein soll, dem drohten Karzer oder Tod. Gerade Klerikern hat Zweifel meist wenig behagt, er galt als Gefährdung ihrer Machtposition. Wer vom Glauben abfiel, war verdammt. Im mittelalterlichen Strafprozess überließ man höheren Mächten das Urteil, weil es unter Göttern, wie man glaubte, keinen Zweifel gab. Delinquenten wurden mit heißem Wasser verbrüht oder mussten über glühendes Eisen laufen; eiterten die Wunden statt zu heilen, waren sie überführt. Angeklagte „im Zweifel“ freizusprechen, bezeugt dagegen heute eine entwickelte Rechtsstaatlichkeit. Zweifel ist groß in Mode, gilt er doch als Ausdrucksform der Vernunft. Wer zweifelt, zeigt, dass er denkt, Zweifel ist der Beginn aller Kritik und Diskussion. Zugleich macht er unangreifbar; wer immer nur zweifelt, muss sich nicht festlegen, nie mit etwas identifizieren außer dem Zweifel selbst. Er muss auch nicht handeln. Das ist bequem und manchmal kontraproduktiv, sagen Kritiker der Zweifler. In Vorstandsetagen oder politischen Spitzenpositionen wird daher seltener gezweifelt. Und wenn, meist im Stillen.

WIE GEHEN RICHTER MIT ZWEIFELN UM?

Laut Strafprozessordnung (StPO) ist es Auftrag der Richter, die Wahrheit zu erforschen. Sie dürfen jemanden nur verurteilen, wenn sie nach Ende der Beweisaufnahme von seiner Schuld überzeugt sind. Wie sie die Beweise würdigen, ist ihre Sache. Jedem Beweismittel, ob Zeugenaussagen, Gutachten oder Gegenständen, können sie die Bedeutung beimessen, die sie für richtig halten. „Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“, heißt es im Gesetz. Allerdings müssen die Richter ihre Entscheidung exakt begründen, wenn sie einen Angeklagten verurteilen – und wenn sie freisprechen. So kann es einen „Freispruch erster Klasse“ geben, wenn sich das Gericht im Prozess von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Ein Fall, der selten ist, da die Richter das Hauptverfahren nur aufgrund vorliegender Verdachtsmomente und einer Verurteilungswahrscheinlichkeit eröffnen durften.

WAS MEINT „IN DUBIO PRO REO“?

Erstaunlich, doch in der StPO steht wörtlich nichts von „im Zweifel für den Angeklagten“. Die griffige Formel geht auf römische und griechische Rechtsgrundsätze zurück, prägt das juristische Vokabular aber erst seit dem 16. Jahrhundert. Ausdrücklicher verankert ist die Regel in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach jede Person „bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld“ als unschuldig zu gelten hat. Dass – wie bei Kachelmann – Aussage gegen Aussage steht, muss noch lange nicht bedeuten, dass die Regel greift. Sie entfaltet ihre Funktion erst am Ende der Beweisaufnahme, wenn die Richter alle Beweise ausgewertet haben. Richter können, wenn Aussage gegen Aussage steht, der einen glauben, der anderen nicht. Dann bleibt kein Raum mehr für den „in dubio“-Satz. Der Bundesgerichtshof verlangt jedoch eine besonders genaue Prüfung, wenn es nur einen „Opferzeugen“ gibt, wie im Fall Kachelmann dessen frühere Gefährtin. Richter müssen dann Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Aussage und ihre möglichen Motive exakt klären. Die Anforderungen steigen noch einmal, wenn Teile der Opfer-Aussage erwiesen unwahr sind – wie bei Kachelmanns Ex-Freundin am Anfang ihrer Vernehmungen. Egal ob am Ende Freispruch oder Verurteilung stehen, hier liegt die für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof empfindliche juristische Problematik des anstehenden Verfahrens.

WO ENTSTEHEN ZWEIFEL?

Im Kopf, in den man bekanntlich nicht hineinschauen kann. Weder in die Köpfe der Richter noch die der Täter, auch nicht in die von Zeugen oder Opfern. Was dachten sich die beiden Angeklagten im Brunner-Prozess wirklich, als sie auf ihr Opfer einschlugen? Die Richter müssen vom äußeren Verhalten auf innere Motive schließen, um beispielsweise zwischen Mord und Totschlag unterscheiden zu können. So deutlich die Gesetze auch sind, die Beurteilung von Taten oder die Bewertung von Zeugenaussagen ebenso wie das Entstehen von Zweifel sind komplexe psychologische Prozesse.

WIE KANN MAN ZWEIFEL NACHWEISEN?

Immer, wenn es um Innerstes geht, schlägt in Strafprozessen die Stunde der Psychologen und Psychiater. Einer ihrer jüngeren Forschungszweige ist die Aussagepsychologie. Sie widmet sich dem unzuverlässigsten, aber häufigsten Beweismitteln, den Zeugen, und untersucht die „Glaubhaftigkeit“ ihrer Aussagen – nicht die Glaubwürdigkeit der Zeugen selbst. Vereinfacht gesagt, geht die Wissenschaft davon aus, dass Zeugen nicht ein Eins-zu-eins-Bild erlebter Wirklichkeit zeichnen, sondern eine durch viele Faktoren beeinflusste Geschichte erzählen. Man sucht Kriterien dafür, dass Geschildertes auf tatsächlich Erlebtem beruht. Die Bremer Rechtspsychologin Luise Greuel hat das angebliche Kachelmann-Opfer für ein solches Gutachten elf Stunden lang exploriert – und meldete Zweifel an dessen Aussage an. Aber Zweifel ist eben keine Gewissheit, und die Staatsanwaltschaft betonte, das Gutachten belege in seiner Gesamtschau die Vorwürfe. Das Gutachten wird den Fall nicht allein entscheiden, doch erkennt der Bundesgerichtshof die Aussagepsychologie seit zehn Jahren als hilfreiche forensische Wissenschaft an. In den „Wormser Prozessen“ in den neunziger Jahren, bei denen Dutzende Eltern wegen angeblichen Missbrauchs ihrer Kinder angeklagt waren, verhinderte sie Fehlurteile.

FÜHRT ZWEIFEL IMMER ZUR WAHRHEIT?

Manche Erkenntnistheoretiker sagen, nur wer etwas glaubt, kann daran zweifeln. Allzu fester Glaube jedoch scheint den Weg zur Wahrheit zu behindern. Psychologen sprechen vom „Inertia-Effekt“: Wer sich einmal auf eine bevorzugte Deutung eingelassen hat, nimmt widersprechende Fakten nur eingeschränkt oder gar nicht zur Kenntnis. Wenn dies der Mannheimer Justiz mit ihrem Schuldvorwurf gegen Kachelmann widerfahren ist, kann es böse für ihn enden.

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