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Panorama: Hinweise schon vor der Tat

Im Prozess um den Sexualmord an der sechsjährigen Alexandra aus Filderstadt-Bonlanden hat der 37-jährige Angeklagte auch vor Gericht gestanden. Der Techniker gab zum Prozessauftakt am Dienstag zu, das Mädchen mehrmals sexuell misshandelt und mit einem Kissen erstickt zu haben.

Im Prozess um den Sexualmord an der sechsjährigen Alexandra aus Filderstadt-Bonlanden hat der 37-jährige Angeklagte auch vor Gericht gestanden. Der Techniker gab zum Prozessauftakt am Dienstag zu, das Mädchen mehrmals sexuell misshandelt und mit einem Kissen erstickt zu haben. "Ich sah nur einen einzigen Ausweg, der war, ich musste sie töten", sagte er vor dem Stuttgarter Landgericht. Er hatte sich schon während der Untersuchungshaft geständig gezeigt.

Der Fall hatte damals bundesweit großes Aufsehen erregt. Schon vor der Tat hatte es bei der Polizei Hinweise auf einen hinter Büschen lauernden Mann gegeben.

Laut Geständnis lauerte der Techniker Alexandra am 5. Oktober vergangenen Jahres auf dem Weg zur Kindertagesstätte auf, verschleppte sie in seine Wohnung und misshandelte sie dort mehrfach sexuell. Am späten Abend habe er ihr mehrere Schlaftabletten verabreicht und sie dann umgebracht.

Täglich mit Perücke unterwegs

Der Mann, der nach eigenen Angaben seit Jahren fast täglich mit einer Perücke verkleidet als Spanner unterwegs gewesen war, hatte die Kinderleiche einige Tage nach der Tat in seiner Wohnung aufbewahrt, bevor er sie in einem bereits bestehenden Doppelgrab auf dem Friedhof in Leinfelden verscharrte.

Staatsanwältin Bettina Köhler sagte, der Techniker habe das Kind umgebracht, um den Missbrauch zu vertuschen. Sie forderte in ihrer Anklage für den Mann Sicherungsverwahrung.

Der 37-Jährige erzählte mit ruhiger Stimme, wie er im vergangenen Oktober dem Kind begegnete. Er habe in einem Gebüsch gesessen, als er die Schülerin sah. Er sei auf sie zugegangen und dann mit ihr zusammengestoßen. "Ich rannte Alexandra über den Haufen." Dann sei alles sehr schnell gegangen. "Mir sind dann die Sicherungen durchgebrannt." Er habe das Kind in eine Decke gepackt und im Auto zu sich nach Hause gebracht.

Ausführlich, sachlich und kühl schilderte der in Stuttgart geborene Angeklagte seinen Lebensweg. "Ich habe mich immer abgegeben gefühlt", erzählte er. Er sei in einem Kinderheim und bei Pflegeeltern aufgewachsen, weil seine allein erziehende Mutter kaum Zeit für ihn gehabt hätte. Viele Beziehungen zu meist jüngeren Mädchen seien gescheitert. Als "Traumfrau" charakterisierte der Angeklagte ein zehnjähriges Mädchen, zu dem er im Alter von 20 Jahren eine Beziehung gehabt hätte. Sich selbst beschrieb der Angeklagte als verängstigt und schüchtern. Früh habe er mit dem Spannen begonnen. Er habe Mädchen in Umkleideräumen oder beim Zubettgehen angesehen und sich davon sexuell erregen lassen.

Rund um das Gelände von Alexandras Kita waren in der Vergangenheit immer wieder Klagen wegen eines Spanners laut geworden. Die Polizei hatte von einem Zeugen den entscheidenden Tipp bekommen. Ein Mann hatte bei einem Hallenbad in Leinfelden einen Spanner entdeckt: Der Unbekannte mit Perücke hatte mit heruntergelassener Hose durch das Fenster Badegäste beobachtet. Die Eltern von Alexandra, die als Nebenkläger auftreten, verfolgten das Geständnis mit Fassung. Die Mutter schüttelte gelegentlich den Kopf.

Dem Angeklagten werden neben dem Mord fünf weitere Vergehen der sexuellen Misshandlung und der Verbreitung pornografischer Schriften zur Last gelegt. Der Techniker habe zwischen Juli 1999 und September 2000 in insgesamt sechs Fällen Bilder mit kinderpornografischen Abbildungen an verschiedenen Plätzen in Filderstadt ausgelegt, um sich daran sexuell zu erregen, sagte Köhler. Der Angeklagte sagte, er habe in der Vergangenheit oft stundenlang im Gebüsch auf Mädchen gewartet. Er sitzt seit dem 14. Januar in Untersuchungshaft. Das Interesse von Journalisten und Öffentlichkeit war gewaltig: Zuhörer standen Schlange vor dem bereits gefüllten Saal. Der Vorsitzende Richter, Klaus Teichmann, hatte Sicherheitskontrollen angeordnet. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte ein Familienvater mit seiner kleinen Tochter für "lebenslange Sicherheitsverwahrung bei Kinderschändung". Für die Verhandlung sind insgesamt neun Sitzungstage mit 42 Zeugen angesetzt. Das Urteil soll am 11. Dezember verkündet werden.

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