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Der deutsche Rapper "Kollegah" (l) am Montag mit seinem Anwalt Tarik Karabulut (r) im Landgericht in Traunstein (Bayern).

© Andreas Gebert/dpa

Hip-Hop-King und Jura-Student auf der Anklagebank: Disco-Schlägerei kostet Rapper „Kollegah“ 46 000 Euro

Es flogen die Fäuste - und es stand Aussage gegen Aussage. Ein erster Prozess gegen den Rapper „Kollegah“ endete darum mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. In der zweiten Instanz wurde es teurer.

Der Rapper „Kollegah“ muss wegen einer Disco-Schlägerei insgesamt 46 000 Euro zahlen. Das Geld geht an gemeinnützige Einrichtungen und an die beiden Geschädigten. Mit der Geldauflage hat der 30-Jährige seinen Prozess vom Hals: Die Staatsanwaltschaft stimmte am Montag im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Traunstein der Einstellung des Verfahrens zu.

„Kollegah“ war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll im Sommer 2013 einen Gast nach einem Auftritt in Freilassing niedergeschlagen und dessen Bekanntem das Nasenbein gebrochen haben. Das Amtsgericht Laufen hatte den Sänger im Herbst 2014 mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Sie hatte eine Haftstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung gefordert. In beiden Verfahren stand Aussage gegen Aussage. „Kollegah“ behauptete stets, in jener Nacht zum 29. Juni 2013 aus Notwehr gehandelt zu haben. Er sei von einem Discobesucher getreten und geschlagen, ja sogar gewürgt worden, sagte der Jurastudent aus - nicht umgekehrt. Dagegen habe er sich gewehrt und um sich geschlagen.

„Kollegah, Du Hurensohn“

Dem widersprachen die von der Staatsanwaltschaft als Opfer angesehenen Österreicher im Alter von 26 und 27 Jahren. Sie seien vielmehr von dem Sänger geschlagen worden, nachdem ein Unbeteiligter aus einer Ecke „Kollegah, Du Hurensohn“ gerufen habe. Von den 46 000 Euro gehen 40 000 Euro an Organisationen wie Frauen- und Mädchennotruf oder die Caritas-Hospizinitiative. Je 3000 Euro bekommen die beiden Geschädigten der Schlägerei.

Am zweiten Prozesstag des Berufungsverfahrens war schon über weitere Verhandlungstermine und sogar eine Ortsbesichtigung gesprochen worden, ehe der Anwalt von „Kollegah“ die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorschlug. In einem Rechtsgespräch einigten sich die Parteien schließlich auf die Höhe der Summe. Danach verkündete die Vorsitzende Richterin die Einstellung des Verfahrens.

„Lesen können Sie aber?“

In dem Traunsteiner Verfahren prallten zwei Welten aufeinander. Einzelne Zeugen duzten die Staatsanwältin; die Vorsitzende Richterin verschaffte sich hingegen Respekt und scheute sich nicht, einen Zeugen zu fragen: „Lesen können Sie aber?“ Im Zuschauerraum saßen etliche jugendliche Fans des Rappers. Nach Ende des Verfahrens hatte es „Kollegah“ eilig. Wortlos ging er an den Kamerateams und wartenden Journalisten vorbei. Er würdigte sie keines Blickes und verweigerte jegliche Auskunft darüber, ob er mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist.

Der Stil von „Kollegah“ ist stark an den Gangsta-Rap angelehnt. Der Sänger selbst sprach mehrfach von Zuhälter-Rap. Sein jüngstes Album „King“ brach Verkaufsrekorde und landete an der Spitze der deutschen Charts. (dpa)

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