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Hochschul-Affäre: Dozent bot Studentin gute Note gegen Sex

Weil sie durch ihre Magisterprüfung gefallen war, bot eine Studentin ihrem Dozenten Geld an. Sogar für ihn geputzt hätte sie. Doch der Dozent wollte nur eins: Sex. Seine unmoralische Offerte zeichnet die 34-Jährige auf Band auf, um den Dozenten damit zu erpressen. Jetzt müssen beide vor Gericht.

Sie bot ihrem Hochschullehrer Geld an und hätte sogar für ihn geputzt: Für eine bessere Note in ihrer Abschlussprüfung hätte eine Studentin der Universität Augsburg so einiges auf sich genommen. Der Dozent schlug die Offerten der 34-Jährigen jedoch aus - und wollte von der Studentin laut Anklage stattdessen eine längere Sex-Affäre. Am Donnerstag muss sich der 58-Jährige nun vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Ihm werden versuchte Bestechlichkeit und versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

Nach Angaben des Gerichts hatte die Studentin dem Hochschullehrer im Frühjahr 2008 zunächst 5000 Euro angeboten, um in ihrer mündlichen Magisterprüfung eine gute Note zu bekommen. Wahlweise habe sie dem 58-Jährigen offeriert, für ihn zu putzen, zu kochen oder mit ihm ins Kino zu gehen. Der Dozent habe das Angebot jedoch mit der Begründung ausgeschlagen, lediglich an sexuellen Leistungen interessiert zu sein.

Sex-Offerte auf Band

Beim nächsten Treffen habe er der Studentin mitgeteilt, dass sie die schriftliche Magisterprüfung nicht bestanden habe, er ihr aber bei der noch anstehenden mündlichen Prüfung helfen wolle. Als Gegenleistung verlangte er den Angaben zufolge ein längerfristiges sexuelles Verhältnis.

Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Studentin bereits von einer Detektei mit einem Aufnahmegerät ausstatten lassen - und zeichnete das unmoralische Angebot des Hochschullehrers auf. Zur nächsten vereinbarten Zusammenkunft habe die 34-Jährige dann den Detektiv geschickt. Dieser habe von dem Hochschullehrer verlangt, die schriftliche Prüfungsnote abzuändern und die Studentin auch bei der mündlichen Prüfung wohlwollend zu benoten. Ansonsten wolle er das aufgezeichnete Gespräch einem privaten Fernsehsender zuspielen, drohte der Detektiv den Angaben zufolge.

Der Dozent habe daraufhin zwar die schriftliche Note der Studentin korrigiert, aber noch vor der mündlichen Prüfung den Dekan der Universität Augsburg informiert. Die Hochschulleitung schaltete nach eigenen Angaben umgehend die Staatsanwaltschaft ein. Bis auf weiteres sei dem Wissenschaftler "das Führen von Vier-Augen-Gesprächen mit Studierenden untersagt", hieß es in einer Stellungsnahme der Universität.

Nötigung und Bestechung

Das unmoralische Angebot könnte für den 58-Jährigen zudem ein berufliches Nachspiel haben: Eventuelle Disziplinarmaßnahmen will sich die Hochschule bis nach dem Urteil vorbehalten. Doch auch die Studentin muss sich juristisch verantworten: Die Staatsanwaltschaft habe gegen sie einen Strafbefehl wegen Verdachts auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, versuchter Nötigung und Bestechung beantragt, sagte der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Da die 34-Jährige diesen jedoch nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht akzeptiert hat, wird es nun auch in ihrem Fall zu einer Hauptverhandlung kommen. Ein Termin
für den Prozess stehe aber nicht fest. Von einer strafrechtlichen Verfolgung des Detektivs wurde laut Staatsanwaltschaft abgesehen. (ddp/yr)

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