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Panorama: Höchststrafe für „Ehrenmord“ Exil-Iraker tötete Ehefrau direkt nach der Scheidung

München - Grinsend nimmt Kazim M. am Donnerstag das Urteil des Münchner Landgerichts im sogenannten Ehrenmordprozess auf.

München - Grinsend nimmt Kazim M. am Donnerstag das Urteil des Münchner Landgerichts im sogenannten Ehrenmordprozess auf. So quittiert der 36-jährige Exil-Iraker die Entscheidung der Richter, ihn wegen Mordes an seiner 24-jährigen Ehefrau lebenslang ins Gefängnis zu schicken. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist ausgeschlossen, weil die Richter die besondere Schwere der Schuld feststellten. Wie bereits beim Prozessbeginn vor einer Woche angekündigt, verzichtet der gebürtige Iraker auf Rechtsmittel. „Ich brauche keine Revision“, sagt Kazim M., der während des gesamten Prozesses nicht nur keine Reue gezeigt, sondern mit der Tat geprahlt hatte.

Hinter dem Urteil verbirgt sich ein besonders grausames Ehedrama. Der Angeklagte hatte bereits beim Prozessauftakt vor rund einer Woche gestanden, seine Ehefrau im Oktober vergangenen Jahres auf offener Straße mit zwölf Messerstichen verwundet und anschließend mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Der fünfjährige gemeinsame Sohn, der seine Mutter begleitet hatte, wurde Zeuge der Tat. Die Frau verstarb noch am selben Tag in einem Münchner Krankenhaus. Die Eheleute waren am Tattag vom Amtsgericht München geschieden worden. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter, Manfred Götzel, sagte in der Urteilsbegründung, Kazim M. sei es um „Macht über seine Frau“ gegangen. Diese hatte sich im September 2005 nach wiederholten Misshandlungen von ihrem Ehemann getrennt. Der Angeklagte habe seiner Frau immer verbieten wollen, „gegen seinen Willen zu handeln“, sagte Götzel.

Kazim M. war 1997 nach Deutschland gekommen, nachdem er nach eigenen Angaben „aus Angst vor der irakischen Regierung“ geflüchtet war. Bei einer Reise in seine Heimat im Jahr 1999 wurde dem kurdischstämmigen Mann seine spätere Ehefrau von seiner Familie vorgestellt. In einem halbstündigen Gespräch hatte man sich geeinigt zu heiraten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dabei Schmuck und Brautgeld im Gesamtwert von umgerechnet rund 20 000 Euro bezahlt worden. Die damals 17-Jährige habe den Angeklagten nicht heiraten wollen, sich aber dem Willen des eigenen Vaters gebeugt, betonte Götzel.

Kazim M. hatte während des Prozesses den deutschen Behörden und der Justiz wiederholt eine Mitschuld an der Tat unterstellt, weil sie seiner Ansicht nach die Rechte von Frauen schützten. Für den Angeklagten seien nicht Rechte, sondern „die Unterwerfung seiner Frau“ von Bedeutung gewesen, urteilte der Vorsitzende Richter. Der 36-Jährige habe während des Prozesses „keinerlei Reue und Schuldeinsicht“ gezeigt.

In seinem letzten Wort hatte sich der Angeklagte nochmals mit dem grausamen Verbrechen gebrüstet: „Ich bin sehr froh, dass ich die Tat begangen habe. Jeder an meiner Stelle hätte das Gleiche getan.“ Maximilian Mittereder (ddp)

Maximilian Mittereder (ddp)

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