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Honorar: Gsell will Vergleich mit Anwalt

Im Honorarstreit von Tatjana Gsell mit ihrem Ex-Anwalt hat der Richter einen Vergleich vorgeschlagen. Obwohl ihr neuer Rechtsvertreter zunächst ablehnte, wollte Gsell den Vergleich annehmen.

Rostock - Tatjana Gsell, Witwe des Schönheitschirurgen Franz Gsell, strebt im Rechtsstreit mit einem Rostocker Rechtsanwalt um dessen Honorarforderungen einen Vergleich an. Der Jurist hatte Gsell im Verfahren um den Tod ihres Mannes im Jahr 2002 vertreten und dafür 52.000 Euro erhalten. Gsell fordert rund 30.000 Euro zurück, während der Anwalt weitere 88.000 Euro verlangt. Im Zivilprozess vor dem Rostocker Landgericht regte der Richter an, beide Seiten sollten auf ihre jeweiligen Forderungen verzichten. Obwohl ihr neuer Rechtsvertreter zunächst ablehnte, wollte Gsell den Vergleich annehmen.

Ihr Prozessgegner hatte sich allerdings von einem Anwalt vertreten lassen, der ohne Zustimmung seines Mandanten keine Entscheidung treffen wollte. Beide Seiten haben sechs Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Gsell war im Juli 2004 wegen Vortäuschung einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs zu 16 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt worden. Durch einen fingierten Diebstahl wollte sie nach Überzeugung des Gerichts die Versicherungssumme für ihren 100.000 Euro teuren Sportwagen erschleichen. Bei dem Überfall war ihr 76-jähriger Mann so schwer verletzt worden, dass er einige Wochen später starb. (tso/dpa)

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