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Panorama: Im Namen des Prinzen

Ernst August kämpft vor Gericht in Celle gegen seinen Ex-Anwalt – wegen Rufschädigung

„Der ärgste Gegner des Anwalts ist sein Mandant.“ Jochen Heidemeier findet seine Situation durch die Juristenweisheit trefflich beschrieben, weswegen er den Spruch gerne zitiert. Heidemeier ist Rechtsanwalt. Sein Mandant war Ernst August Prinz von Hannover. Und Ihre Königliche Hoheit würde den Spruch in Hinblick auf seinen früheren Strafverteidiger wohl genau andersherum formulieren.

Ernst August hat Heidemeier erst gefeuert, dann verklagt. Er wirft ihm vor, ihn mit einem falschen Geständnis wider besseren Wissens in aller Öffentlichkeit als volltrunkenen, brutalen Schläger bloßgestellt zu haben. Sein neuer Anwalt, Hans Wolfgang Euler, streitet für ihn nun um Schmerzensgeld und eine öffentliche Richtigstellung. Am Mittwoch duellierten sich die Prinzenanwälte vor dem Oberlandesgericht Celle. Manchmal drohten sie die Contenance zu verlieren.

Unstrittig ist, dass Heidemeier 2004 vor dem Landgericht Hannover ein Geständnis für seinen Mandanten abgelegt hat, von dem Ernst August nichts wusste. Angeblich im Namen des Prinzen hatte er erklärt, Ernst August „hatte erheblich getrunken“ und könne nicht ausschließen, mit einem Gegenstand in der Hand auf einen Diskobetreiber in Kenia eingeprügelt zu haben. Die Anwälte streiten nun, ob Heidemeier die unautorisierte Erklärung abgeben durfte, obwohl Ernst August stets gesagt hatte, dass er den Mann nur geohrfeigt hatte. Heidemeier meint: Ja, das darf ein Verteidiger. Euler widerspricht: „Ein Strafverteidiger darf nicht lügen."

Ernst August jedenfalls las von seinem angeblichen Geständnis erst in der Presse. „Ich stehe unter Schock!“, soll er seinem damaligen Anwalt sofort per Fax geschrieben haben. Er sei weder betrunken noch bewaffnet gewesen. „Der war doch ständig betrunken, der Mann“, empörte sich Heidemeier am Mittwoch. „Ein vernünftiges Gespräch war gar nicht möglich mit ihm.“ Euler: „Eine Unverschämtheit.“ Ein Moment mehr, in dem der Vorsitzende Richter die Herren zur Räson rief.

Ziel des falschen Geständnisses sei es gewesen, eine Freiheitsstrafe zu vermeiden, die Ernst August wegen eines weiteren Vorfalls in Salzburg gedroht habe, so Heidemeier. Das habe er erreicht. Dabei hatte Ernst August ihm noch am Vortag der Verhandlung vor Zeugen wissen lassen: Er gehe lieber ins Gefängnis, als etwas zuzugeben, was er nicht getan habe. Heidemeier hatte es nicht ernst genommen. Denn auch da sei der Prinz betrunken gewesen, ihm sei „ständig Gin nachgeschenkt“ worden, sagte er vor Gericht. Dass er dem Ruf des Prinzen geschadet habe, sieht der gefeuerte Anwalt nicht ein: Ernst August habe gar keinen Ansehensverlust mehr erleiden können, da sein Ruf zu dem Zeitpunkt längst „ruiniert“ gewesen sei, erklärte Heidemeiers Anwalt, Josef Fullenkamp.

In erster Instanz war der Prinz mit seiner Klage gescheitert. Wegen des Kenia-Vorfalls musste er übrigens auch ohne falsches Geständnis nicht in Haft. Euler fand Zeugen, die bestätigten, dass der Prinz den Diskobetreiber nur geohrfeigt hat. Das Oberlandesgericht Celle will am 12. Oktober die Entscheidung verkünden.

 Wiebke Ramm[Celle]

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