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Drei Polizisten bewachen am 15.09.2014 das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main (Hessen), wo der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) stattfindet.

© dpa

Im syrischen Bürgerkrieg: Zwei Jahre Haft wegen Horror-Posen vor aufgespießten Köpfen

Ein Kämpfer lässt sich im syrischen Bürgerkrieg fotografieren - vor den abgetrennten Köpfen seiner getöteten Gegner. Nun hat die schreckliche Aufnahme ein juristisches Nachspiel.

Im syrischen Bürgerkrieg posierte der Angeklagte vor zwei aufgespießten Köpfen von Soldaten - das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den 21-Jährigen nun zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Richter verhängten die Strafe am Dienstag wegen eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Bislang wurde laut Bundesanwaltschaft noch kein vergleichbarer Fall durch ein deutsches Gericht entschieden. Der in Offenbach wohnende Mann hatte sich im Frühjahr 2014 nach Syrien begeben, „ausschließlich, um in den heiligen Kampf zu ziehen“, hieß es im Urteil.

Kurze Zeit später posierte er vor der Kamera - eines der Bilder wurde im Internet verbreitet. Ein anderes konnte auf dem Mobiltelefon der Mutter des Angeklagten sichergestellt werden. In seiner Einlassung hatte der Mann die Fotoaktion als „Dummheit“ bezeichnet. Er habe in Syrien nur helfen wollen. In dem Prozess hatte der Angeklagte versucht, seine Rolle vor der Kamera herunterzuspielen. Der Staatsschutzsenat sah jedoch seine Einlassung, wonach er nur widerwillig und auf Drängen von anderen vor die Kamera getreten sei, als widerlegt an.

Die lässige Haltung des Mannes spreche für das Gegenteil, sagte Vorsitzender Richter Thomas Sagebiel: „Ihre Siegerpose gleicht fast der eines Großwildjägers.“ Weil der Angeklagte nicht mit dem Gesicht im Bild zu erkennen ist, wurde seine Identität anhand eines auffälligen Ringes hergeleitet. Obwohl eine zweijährige Freiheitsstrafe theoretisch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, lehnten die Richter eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten ab.

Die Zukunftsprognose sei zu negativ, hieß es. Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass der Mann schon kurz nach seiner Ankunft in Syrien eine Schusswaffen- und Kampftechnik-Ausbildung absolvierte. Im Strafmaß lag das Gericht etwas unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die zwei Jahren und drei Monate Haft gefordert hatte. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, weil das Posieren auf einem Foto kein Kriegsverbrechen darstellen könne. (dpa)

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