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Internet-Glücksspiel: Verlosung einer Villa verboten

Ein paar Aufgaben lösen und eine Villa gewinnen - dieses Angebot ist tatsächlich zu gut, um wahr oder zumindest legal zu sein. Die Regierung von Düsseldorf hat die Internet-Verlosung als "illegales Glücksspiel" verboten.

Die Internet-Verlosung einer Villa in Witten ist am Mittwoch von der Bezirksregierung Düsseldorf verboten worden. Die Verlosung verstoße gegen den Glücksspielstaatsvertrag, erklärte eine Behördensprecherin. Die Bezirksregierung forderte den Veranstalter mit einer Ordnungsverfügung auf, bis spätestens Freitag umd 16 Uhr das Quiz mit der Villa als Hauptgewinn aus dem Internet zu nehmen. Andernfalls werde ein Zwangsgeld von 30.000 Euro erhoben.

Geschicklichkeitsspiel mit Teilnahmegebühr

Bei dem Spiel müssen die Teilnehmer in mehreren Runden innerhalb eines Zeitlimits Fragen beantworten. Um für das Quiz freigeschaltet zu werden, müssen die Teilnehmer zuvor 29,90 Euro an den Veranstalter überweisen.

Der Veranstalter hatte geltend gemacht, dass das Spiel nicht vom Zufall abhänge, sondern tatsächlich ein Geschicklichkeitsspiel sei. Dieser Einschätzung schloss sich die Behörde jedoch nicht an. So wisse kein potenzieller Teilnehmer, ob das Spiel überhaupt stattfinde, falls weniger als die 39 900 vom Veranstalter als notwendig angekündigten Mitspieler vorhanden seien.

Es handele sich um ein Glücksspiel, denn es werde für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt, und die Entscheidung über den Gewinn hänge überwiegend vom Zufall ab, so die Behörde weiter. (jnb/ddp)

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