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Myspace

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Internet: Schuldspruch im Myspace-Selbstmord-Fall

In seiner letzten Myspace-Nachricht hatte ihr Josh geschrieben, die Welt wäre ein besserer Ort ohne sie. Noch am selben Tag erhängte sich die 13-Jährige. Hinter "Josh" steckten drei Frauen. Eine von ihnen wurde jetzt schuldig gesprochen.

Die Amerikanerin, die sich im Internet als Junge ausgab und online eine Teenagerin mobbte, ist von einem Schwurgericht nur teilweise schuldig gesprochen worden. Ihr wurde vorgeworfen, zusammen mit ihrer damals 13-jährigen Tochter und einer damals 18-jährigen Freundin der Familie ein falsches Myspace-Profil angelegt zu haben und ein Mädchen, das ihre Tochter beleidigt hatte, getäuscht zu haben. Das Mädchen war wegen Depressionen in Behandlung und beging nach dem Abbruch der Myspace-Beziehung 2006 Selbstmord.

Die Geschworenen des kalifornischen Gerichts wiesen den schwersten Vorwurf gegen die 49 Jahre alte Lori Drew - Verschwörung zur Benutzung eines Computers, um emotionalen Schaden zuzufügen - zurück, berichtete der US-Sender CNN. Die Frau aus dem US-Staat Missouri wurde deshalb nur wegen Verstoßes gegen die Myspace-Nutzungsbedingungen schuldig befunden. Da kein Gesetz diesen Fall von Internet-Mobbing abdeckte, wurde die Anklage nach dem Anti-Hacker-Gesetz geführt.

Das Strafmaß wurde zunächst nicht bekannt. Nach Informationen von CNet News liegt die Höchststrafe statt der 20 Jahre des Hauptanklagepunkts nun bei einem Jahr. Das "Wired"-Blog Threat Level schätzt, das Urteil laufe auf gar keine Gefängnisstrafe hinaus. Ein Datum für die Urteilsverkündung stand laut der österreichischen Nachrichtenseite Futurezone noch nicht fest.

Rache-Verschwörung wegen Beleidigung

Der Anklage zufolge kontaktierten die Frauen im Herbst 2006 mit dem erfunden Profil eines Jungen namens Josh ein 13-jähriges Mädchen in ihrer Nachbarschaft. Das Mädchen habe die Tochter der Angeklagten in der Schule als "lesbisch" bezeichnet, und diese wollte sich rächen. Durch Online-Mobbing habe sie den Teenager dann unter Druck gesetzt, so der Vorwurf. Der Angeklagten sei bekannt gewesen, dass das Mädchen wegen Depressionen in Behandlung war.

Der 16-jährige imaginäre Josh hatte zunächst mit dem Mädchen geflirtet, dann aber abrupt die virtuelle Beziehung abgebrochen. In seiner letzten Botschaft an die 13-Jährige hieß es, die Welt wäre ein besserer Ort ohne sie. Noch am selben Tag erhängte sich das Mädchen in seinem Zimmer.

Selbstjustiz im Netz

Nachdem die Presse den Fall aufgegriffen hatte, begann eine regelrechte Hexenjagd im Netz, als verschiedene Blogs den Namen, die Adresse und die Telefonnummer veröffentlichten.

Die Familie erhielt mehrfache Morddrohungen, der Tochter wurde nahegelegt, die Schule zu verlassen, ein Fenster wurde eingeschmissen, anonyme Anrufe gingen bei Geschäftspartnern ein - ohne dass auch nur Anklage erhoben worden war.

Schiefe Gesetzkonstruktion

Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall auf, musste jedoch feststellen, dass es kein Strafgesetz gab, das für Internet-Mobbing anwendbar wäre.

Die Anklage wurde nach dem Anti-Hacker-Gesetz "Computer Fraud and Abuse Act" (Computer-Betrug und -Missbrauch) erhoben: Drew wurde beschuldigt, unberechtigt die Server von Myspace benutzt zu haben, die Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks gebrochen zu haben, als sie sich wissentlich ein Profil mit falscher Identität anlegte. Die Statuten von Myspace verbieten, Informationen von der Website dazu zu nutzen, andere User zu belästigen oder ihnen zu schaden. Die Anklage lautete, Drew hätte dasselbe Verbrechen begangen wie ein Hacker.

Diese Umwidmung des Anti-Hacker-Gesetzes wurde von zahlreichen Experten kritisiert, die befürchteten, hier würde ein Präzedenzfall geschaffen, der aus jedem Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen einen schweren Hacker-Fall macht. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation hat im August in einer Eingabe ans Gericht gefordert, die Anklage zurückzuziehen. Das Gesetz richte sich gegen das Einhacken in Computersysteme, nicht gegen Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen von Online-Diensten oder deren Nutzung mit verurteilungswürdigen Motiven.

Die damals 18-jährige Freundin der Familie trat beim Prozess als Kronzeugin auf und genoss Immunität. Sie sagte aus, dass der "Hoax" ihre Idee war, dass sie das Profil angelegt und die letzte Nachricht an das Mädchen geschickt hätte. Die Geschäftsbedingungen hätte keine der drei Frauen gelesen.

Die Mutter der Verstorbenen bezeichnete den Schuldspruch als "Sieg". Ihr gehe es nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit.

Peer Göbel (mit dpa)

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